Hy an die Gemeinde,
kennt sich jemand gut aus mit der Frist für die Weiterbewilligung für ALG2 Leistungen?
Ich hatte eine Leistungszusage der ARGE bis zum 31.12.2009. Zwischenzeitlich habe ich freiberuflich gearbeitet und brauchte zunächst keine weiteren Sozialleistungen.
Mitte Mai 2010 stellte sich aber heraus, das sich der Job vermutlich wieder erledigt hätte und deshalb war ich am 10.6.2010 wieder bei der ARGE, um die Leistungsfortsetzung zu beantragen. Dort sagte man mir, dass die 6 Monats Frist um sei.
Wenn ich richtig rechne, dann sind es vom 1.1.2010 + 6 Monate = 1.7.2010 und damit wäre ich noch in der 6 Monats Frist, oder?
Wenn Ihr dazu was schreiben wollt und könnt, freue ich mich sehr. Bitte gebt dann wenn möglich die Gesetzesstellen bzw. Gerichtsurteile dazu bei, damit ich was zum weitergeben habe.
Lieben Dank