Hallo Leute,
wir haben einen Umzugsantrag gestellt.
Als Begründung habe ich angegeben, das Gesundheitliche Gründe Vorliegen, die währen:
Nach 2 Facher Knie OP, nur noch eingeschränkte Beweglichkeit des Linken Knies,
die Alte Wohnung ist im 2 OG mit 56 Treppenstufen, ohne Aufzug.
Der Antrag wurde Abgelehnt, da die Gründe nicht ausreichen für einen Umzug.
Jetzt wurde auch die Neue EG-Wohnung abgelehnt, da sie zwar Innerhalb der Üblichen Miet grenze ist, jedoch Teurer als die Alte ist.
Sollte man gegen den Bescheid Widerspruch einlegen ?
Gruß