Brauche Rat...ALG II Berechnung

  • Hallo,


    ich bin alleinerziehend mit drei Kindern (13, 6, 6).


    Seit 5 Monaten allerdings ist die Große aus verschiedenen Gründen (Trennung nicht verkraftet, Krankheit)im Heim.
    Nun musste ich zum 1.7. einen Antrag auf ALG II stellen. Allerdings wird sie bei der Berechnung nicht mit beachtet, obwohl sie regelmäßig zuhause ist....alle 14 Tage Sonntag morgen bis abend und alle 4 Wochen von Freitag bis Sonntag.


    1. Frage:
    Nun hat mir aber ein Bekannter gesagt, dass sie in die Bedarfsrechnung mit reingehört. Stimmt das?
    Finde dazu nix.


    2. Frage:
    Sie ist in den jetzt in den Ferien 4 Wochen zuhause. Hat sie da Anspruch auf ALG II? Habe ansonsten kein Einkommen für sie.


    3. Frage:
    Vor eine paar Tagen bekam ich einen Schwerbehindertenausweis über 80 % (Asthma, Adhs mit Anpassungsstörungen, Epilepsie)
    Hat das Auswirkungen auf ALG II?


    4. Frage.
    Ich muss umziehen, da meine Wohnung zu teuer ist. Bekomme ich Geld für den Umzug, obwohl ich nur einen Teilanspruch auf ALG II habe? Bekomme ALG I und zusätzlich ALG II.


    HILFE!


  • Ich nehm mir mal die leichteren Fragen. ;)


    zu 1.
    Es zählt der gewöhnliche Aufenthalt. D. h. der Ort, wo sie die meiste Zeit ist.
    Und das nicht bei dir, sondern im Heim. Also keine Berücksichtigung bei dir.


    zu 4.
    - Wieso Teilanspruach ALG II ?
    - Gab es eine Aufforderung, dass du dir eine günstigere Wohnung suchen sollst?


    Einfach mal bei der ARGE vorsprechen, dass du mit deinen Kindern von eurer jetzigen (unangemessenen) Wohnung in eine kleinere u. günstigere (angemessene) Wohnung ziehen wollt. Umzugskosten müssten eig. möglich sein. Näheres sagt dir der Mitarbeiter dort.

  • hallo
    doch das mädel kann mit berücksichtigt werden und zwar auf grund einer "zeitweiligen bedarfsgemeinschaft"
    es gibt ein az einfach mal googeln.
    aber sie sollte schon regelmässig bei dir sein.
    für die vier wochen einfach mal einen antrag stellen. immerhin ist es ein aufwand der sich über einen ganzen monat erstreckt.
    ausweis hat evtl. auswirkung auf auf alg2 wegen arbeitsaufnahme, denn könnte sein dass sie ne grundsicherung erhält. das würde aber nicht heissen das du keinen antrag stellen kannst.
    da du bei ergänzender hartz 4 leistung in diese spate fällst müsste das mit dem umzug kein problem sein.
    zumal die wohnung sowieso billiger ist. einfach ma vorsprechen und ruhig die zeitweilige bedarfsgemeinschaft erwähnen.


    viel erfolg
    gruss