Insolvenzgeld mehrfach/doppelt angerechnet?

  • Hallo, ich lese jetzt schon seit Stunden im Netz und werd nicht recht schlau. Zu meinem Fall:


    Da der Arbeitgeber keinen Lohn mehr zahlte, beantragte ich letztes Jahr für die nicht bezahlten drei Monate 01/02/03 - 2009 Insolvenzgeld. Gleichzeitig beantragte ich für diesen Zeitraum Überbrückungsgeld/Fortzahlung ALG II, da ich vorher Leistungsempfänger war. Mir wurde rückwirkend ALG II gezahlt für die drei Monate.


    Dem Insolvenzgeldantrag wurde nicht stattgegeben, erst legte ich Widerspruch ein (abgelehnt) und dann klagte ich beim Sozialgericht. Heute mehr als 1,5 Jahre später wurde er genehmigt. Der Betrag für die gezahlten Leistungen für die drei Monate 2009 wurde bereits abgezogen. Der Restbetrag wird mir überwiesen. Jetzt meine Frage: Wird der Restbetrag jetzt erneut als Einkommen gewertet und erneut von derzeitigen Leistungen abgezogen?


    Ich hatte Anspruch auf rund 4500 Euro Insolvenzgeld, 2000 Euro wurden bereits für gezahlte ALG II Leistungen zurückgezahlt. Bleiben 2500 Euro. Wenn ich nun weitere drei Monate kein ALG II bekommen würde, hätte ich mir den Aufwand sparen könenn oder? :)


    Bin für Hilfe und Auskunft sehr dankbar!


    Danke!! LG

  • Dennoch verstehe ich es nicht, denn das Insolvenzgeld war doch für die drei Monate, in denen ich gearbeitet habe für lau. Und die Leistungen, die ich rückwirkend bezogen habe, wurden bereits zurückgezahlt....

  • Dann frage ich mich ernsthaft, wofür das Insolvenzgeld gut sein soll. Ich dachte, es entschädigt mich für eine Zeit, in der ich gearbeitet habe?! Wozu wird es erst ausgezahlt?


    Und Ausnahmen gibt es wohl:
    http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-insolvenzgeld-ist-einkommen-bei-alg-ii27663.html


    Der Entscheidung steht aber die DV der BA entgegen, die folgendermassen lautet:
    Durchführungsanweisung der BA zum SGB II ist Insolvenzgeld als Einkommen anzusehen, aber gemäß Ziff. 1.2.2 Abs. 7 der BA nicht zu berücksichtigen; s. Text des Abs. 7:
    „(7) In begründeten Einzelfällen kann von der Berücksichtigung einer einmaligen Einnahme als Einkommen nach § 2 Abs. 4 Satz 3 Alg IIV abgesehen werden, wenn diese eine besondere Härte für den Hilfebedürftigen bedeuten würde. Eine besondere Härte kann z.B.
    vorliegen, wenn:


    • eine Sozialleistung für einen Zeitraum ohne SGB IILeistungsanspruch wegen Säumnis des Leistungsträgers erst während der Bedarfszeit nachgezahlt wird,


    • der Sinn und Zweck der Leistung einer Berücksichtigung als Einkommen entgegen steht (z.B. Insolvenzgeld für Zeiten, in denen kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II bestand),


    • eine andere Sozialleistung zunächst vorläufig festgesetzt wurde und eine Differenznachzahlung erst während der Bedarfszeit erfolgt,


    • eine Nachzahlung aufgrund eines Widerspruchs-/Klageverfahrens erst während der Bedarfszeit erfolgt.


    Verstehe ich aber nicht, ist nicht eindeutig!!!

  • Zitat

    ist nicht eindeutig!!!


    das finde ich auch. aber eindeutig ist doch, dass du:


    Zitat

    Mir wurde rückwirkend ALG II gezahlt für die drei Monate.


    für den fraglichen zeitraum ordentlich was an hartz4 zugeschustert bekommen hast. demzufolge ist es doch jetzt logisch, dass der leistungsträger von damals heute nun die hand wieder aufhält.

  • egal, ob das nun in zwei tranchen bezahlt wurde, es ist einkommen, welches dir jetzt zugeflossen ist. daher jetzt nochmals die abschöpfung des geldes. du hast doch vor 18 monaten einen schönen batzen hartz4 bekommen. sei dankbar und erfreue dich des lebens. denk doch an die flutopfer in pakistan. die wurden sich über eine flasche trinkbares wasser freuen. als hartz4-empfänfer gehörst du zu den oberen 20 prozent in der einkommensskale auf der welt. du bist reich, aber du weist es nicht.

  • Dass ich an Pakistan denken soll? Nein, in dem oberen Text steht doch fast eindeutig, wo es Ausnahmen gibt.
    Und mir ist immernoch noch schleiderhaft, was Insolvenzgeld sein soll, wenn man es doch wieder abgeben muss. Das ist gemachter Unsinn, sorry. Durch die Bürokratie werden wieder andere Leute beschäftigt und bezahlt. Zumal die Arge eigentlich an allem Schuld ist, weil sie den Gauner als seriösen AG angeboten hat.


    Ich bin weit entfernt vom Schmarotzen und sehe nicht ein, dass ich von einem Arbeitgeber ausgebeutet und betrogen werde und anschließend vom Staat noch verhöhnt werde und der diesen Arbeitgeber noch unterstützt. Das Geld ist Ersatz für meine Arbeit, die ich geleistet habe. :)

  • Zitat

    was Insolvenzgeld sein soll, wenn man es doch wieder abgeben muss.....


    ....Das Geld ist Ersatz für meine Arbeit, die ich geleistet habe.


    soweit richtig, aber du hat nunmal knartz4-geld für diese zeit eingestrichen. daher nun die rückforderung durch die arge. ist doch logisch, doppelt abkassieren ist nun mal nicht.
    ist das eigentlich nun so schwer zuverstehen?

  • Ich finde die Sprache von lacki schon fast beleidigend. Herr Sarrazin läßt grüßen.


    Nun sachlich.
    Lacki hat erst einmal recht mit dem Zuflussprinzip.
    Zuflussprinzip bedeutet alles was du an Geld oder geldwerten Dingen erhältst wird auf ALG II angerechnet.
    Leider gehören dazu auch Insolvenzgeld, Geschenke im Wert von über 50,- € insgesamt im Jahr, ausser diese kommen von einer sozilalen Institution; Kirche, Lions-Club, usw.


    Es zählen zum Einkommen sogar Gelder aus Straftaten.
    Also immer dran denken, wenn man der Omma die Handtasche klaut ist auch das Geld, das sich darin befindet Einkommen.


    Weiteres Einkommen ist z.B. der Gewinn in einer Lotterie, z.B. das Geld für die 3 Richtigen im Lotto, der Reisegewinn bei einem Preisrätse,l musst du Alles angeben.
    Auch die Abfindungen, die z.B. Opel verspätet zahlt.


    Mich ärgert immer wieder, das falls eine Steuererstattung einen Tag vor ALG II-Antragstellung gezahlt wird es dem Vemögen zugeschlagen wird und sich in der Regel auf die Berechnung nicht auswirkt. Wird die Steuerstattung aber nach Antragstellung auf dem Konto gebucht, gilt es als Einkommen und wird fast vollständig angerechnet.



    Noch eine kleine Ergänzung:
    1. ALG II soll im Rahmen des Artikel 1 unser Verfassung einem bescheidenen Lebensstandard in der BRD
    und nicht in Pakistan dienen, Lacki.
    2. Es gibt natürlich einige Personen die das System ausnutzen, aber ich finde es unmöglich alle
    ALG II - Empfänger, wie es auch die primitiven Stammtischbrüder machen, unter Generalverdacht zu
    stellen, Lacki.
    3. Der ALG II - Betrag richtet sich nach der Armutsgrenze und liegt nur knapp darüber.


    Ich hoffe es ist jetzt für dich ein wenig klarer.



    Wolfgang