Hallo, ich lese jetzt schon seit Stunden im Netz und werd nicht recht schlau. Zu meinem Fall:
Da der Arbeitgeber keinen Lohn mehr zahlte, beantragte ich letztes Jahr für die nicht bezahlten drei Monate 01/02/03 - 2009 Insolvenzgeld. Gleichzeitig beantragte ich für diesen Zeitraum Überbrückungsgeld/Fortzahlung ALG II, da ich vorher Leistungsempfänger war. Mir wurde rückwirkend ALG II gezahlt für die drei Monate.
Dem Insolvenzgeldantrag wurde nicht stattgegeben, erst legte ich Widerspruch ein (abgelehnt) und dann klagte ich beim Sozialgericht. Heute mehr als 1,5 Jahre später wurde er genehmigt. Der Betrag für die gezahlten Leistungen für die drei Monate 2009 wurde bereits abgezogen. Der Restbetrag wird mir überwiesen. Jetzt meine Frage: Wird der Restbetrag jetzt erneut als Einkommen gewertet und erneut von derzeitigen Leistungen abgezogen?
Ich hatte Anspruch auf rund 4500 Euro Insolvenzgeld, 2000 Euro wurden bereits für gezahlte ALG II Leistungen zurückgezahlt. Bleiben 2500 Euro. Wenn ich nun weitere drei Monate kein ALG II bekommen würde, hätte ich mir den Aufwand sparen könenn oder?
Bin für Hilfe und Auskunft sehr dankbar!
Danke!! LG