Hallo,
ich habe vor einiger Zeit Hartz 4 beantragt nachdem ich vor knapp zwei Monaten meine Ausbildung abgeschlossen habe. Ich bin demnach zur Zeit arbeitssuchend und brauche die Unterstützung zur Überbrückung. Derzeit lebe ich in einer WG, würde aber gerne mit meinem Freund zusammenziehen. Er verdient netto 1600 € im Monat. Wenn ich richtig informiert bin legt das Amt eine derartige Wohnsituation als Bedarfsgemeinschaft aus, da wir dann eine eheähnliche Gemeinschaft wären und er müsste für mich aufkommen. Gehe ich richtig in der Annahme, dass bei seinem Verdienst mein Anspruch auf Hartz 4 verfällt wenn wir gemeinsam leben?
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bei 1600 euro netto für 2 personen gibt es nix mehr vom Amt. zudem wärst du dann auch noch ohne krankenversicherung.
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Hallo lacki,
vielen Dank für die schnelle Antwort! Das hatte ich schon befürchtet. Also doch warten bis ich einen festen Job gefunden habe.
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lacki : Die Annahme, es "gäbe dann nichts mehr vom Amt" triff wohl nur zu, wenn tatsächlich eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt.
Dies muss hier nicht zwingend der Fall sein, sondern nur dann wenn eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft besteht. Der Leistungsträger vermutet(!) das Bestehen einer Solchen unter anderem dann, wenn ein Paar länger als ein Jahr zusammenlebt oder auf Vermögen und Einkommen gemeinsam zugegriffen werden kann. Näheres dazu unter http://www.sozialleistungen.in…/bedarfsgemeinschaft.html
Gruß,
Philipp
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