Freibetrag auf Erwerbseinkommen, Steuerfreibetrag wird angerechnet?

  • Hab eine frage zu Hartz 4 bezügen mit Erwerbseinkommen.


    Zuerst einmal:


    Wir sind 2 Erwachsene und 2 Kinder ( 2 und 6 Jahre ) unser Gesamtbetrag der Bedarfsgemeinschaft liegt also bei 1613,71 €


    Nun zu meiner Frage mein Mann hatte die ganze Zeit Kilometergeld und Verpflegungsgeld von seiner Firma bekommen darf die Arge dieses Geld mitanrechnen? Also wenn die Rechnung nun so wäre:
    Bruttogehalt: 1218€
    SteuerPfl.: 998
    Nettolohn: 1014


    Müsste nun die arge von dem Steuerpflichtigen den Freibetrag errechnen, oder wird das Kilometergeld und Verpflegungsgeld auch dazugenommen:eek:?


    Ausserdem wird das Kindergeld in Höhe von 368€ voll angerechnet.
    Was würde uns nun noch zustehen?
    Gibt es eine Seite wo man sich alles selbst ausrechnen kann?
    Wieviel monate muss die Arge, wenn die Bewilligungsbescheide falsch berechnet wurden das Geld nachzahlen?


    Vielen Dank für eure Hilfe

  • Zitat

    Gemäß § 11 SGB II sind alle Einnahmen in Geld bei der Berechnung des ALG-II-Anspruchs zu berücksichtigen. Dazu würde dann auch ein Fahrtkostenzuschuss und Verpflegungsgeld vom Arbeitgeber zählen und entsprechend berücksichtigt werden.


    Im Rahmen der Einkommensteuererklärung können Sie dann in der Anlage N alle beruflich bedingten Fahrtkosten angeben und als Werbungskosten mit 0,30 € pro KM geltend machen. Der erhaltene Zuschuss vom Arbeitgeber wird als Arbeitslohn dann natürlich gegen gerechnet.


    und kindergeld zählt sowieso als einkommen. also keine rückzahlungen vom amt, da habt ihr euch zu früh gefreut.:p