Muss mein neuer Freund zahlen?

  • Hallo , :)
    bin ganz neu in der materie !


    Erst mal die facten .
    Ich bin / war 20 jahre verh. , hatte heute 1 anwaltstermin ...scheidung ist eingeleitet
    habe aber schon einen neuen partner bzw er soll es werden
    ab oktober nehme ich mir einen eigene wohnung
    mein noch eheman zieht so schnel wie möglich zu seiner neuen und ist ab 1 okt arbeitslos
    ich bekomme also kein unterhalt
    so das erst mal so vor weg
    nun meine frage


    wenn mein Hartz läuft und alles geregelt ist ....
    will ich ja irgend wann / nächstes jahr zu meinem freund ziehen
    der hat aber arbeit
    ich möchte ihm abernicht auf der tasche liegen :(


    also ...????? Ist er mir dann irgendwie unterhaltspflichtig , oder muss er irgendwas für mich zahlen ?????


    ich will ihn ja nicht gleich belasten mit meiner anwesenheit :(


    Ich hoffe irgend jemand kann mir da was sagen



    danke im vorraus schon mal
    :) Sarraya

  • Hallo Saraya,


    Die ARGE wird sofort eine Partnerschaft vermuten und deinen Freund in die Pflicht nehmen. Dies ist allerdings nicht korrekt. Die ARGE darf nämlich erst nach einem Jahr gemeinsamen Zusammenlebens von einer Partnerschaft ausgehen. Die rechtlichen Vorschriften hierzu sind die § 7 Abs. 3 und Abs 3a SGB II.


    Keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Sicht der Dinge.


    Wurzel 0