hallo,
ich habe eine Frage an euch und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen .
Meine Lebensgefährtin hat sich von mir getrennt und ist im Juni 2010 mit unseren 3 Kindern aus unserer Wohnung ausgezogen .
Wir waren als Bedarfsgemeinschaft bei der ARGE eingetragen .
Hier war es die ARGE von MHL ihr neuer Zuständigkeitsbezirk ist jetzt die ARGE Eisenach .
Ich bin hier in MHL berufstätig und kann auch nicht umziehen .
Meine Lebensgefährtin und ich haben uns nun wieder soweit angenährt , das wir es auch im Interesse unserer Kinder noch einmal versuchen wollen und wir möchten deshalb auch gerne wieder zusammen in MHL wohnen .
Die Wohnung ist ja nach wie vor in MHL vorhanden .
Nun unser Problem und meine Frage an euch .
Meine Frau hat eine neue Wohnung angemietet , alles genehmigt , und hat zudem auch noch Geld für die Erstaustattung bekommen .
Was ist jetzt wenn sie die Wohnung wieder kündigt ????????
Kann sie das oder kommen da Probleme auf uns zu ??
Rückzahlung Kaution und Erstausstattung etc. , weil wir das Geld ja nicht hätten .
Ja, ich weiß vorher überlegen usw. es ist aber nunmal passiert und sie weiß selber das sie Mist gemacht hat und nun müssen wir da irgendwie durch !
Wir wollen aber schon wegen der Kinder alles schnellstmöglich wieder rückgängig machen !!!!!!!!
Ich bitte euch um Hilfe oder könnt ihr mir irgendwelche Ratschläge geben !
Vielen Dank im vorraus .