hallo ich bin nadine
ich habe mal eine für mich sehr wichtige frage
ich bin verheiratet möchte mich von meinen mann jetzt trennen, und mir einewohnung für mich und meinen sohn suchen.
kann mir das amt das verbieten dazu miuss mann auch sagen das wir leider gemeinsames eigentum haben.
würde jetzt gerne in einen anderen landkreis ziehen das wäre von meinen jetztigen wohnort ungefähr 60 km entfernt.
meine frage dazu ist darf ich das oder kann mir das amt da nen strich durch machen.
und was genau muss ich jetzt machen und beachten
danke für antworten im vorraus
:)
-
-
1) Willst Du dich trennen, ja oder nein?
2) kein Amt der Welt kann Dir eine Trennung verbieten.
3) Wenn Du aber ein Amt nötig hast das für deinen und des Kindes Lebensunterhalt notwendig ist dann setze Dich mit diesem Amt in Vebindung um alles weitere zu besprechen.MfG
-
eben, die frage ist doch überhaupt, ob ihr derzeit hartz4 bezieht?
wenn nicht, dann kann man zunächst hinziehen, wo man will. zudem gibt es keine zuständigkeit einer arge für dich, solange du mit deinem mann zusammen lebst. -
Auch wenn du derzeit nicht aufs Amt angewiesen bist. Ich würde trotzallem in dem neuen Landkreis nach den üblichen, Euch zustehenden Mietkosten ect. fragen. Somit hast du wenigstens einen Vorteil, wenn du doch Leistungen beantragen mußt, das die Miete angemessen ist. Sonst dürfen sie dir vorschreiben, das du wieder umziehst. Die Auskunft erhälst Du bei einem unverbindlichen Anruf der Hotline, des zuständigen Amtes oder Du hast HIER Glück und findest alles.
-
hallo na ich bin auf das amt angewiesen
ich möchte gerne nache haldensleben ziehen und weiss net ob ich das darf da ich ja auf sie angewiesen bin erhoffe mir ne ausbildungstelle oder ne arbeit
danke für anworten -
hier die richtlinien für den landkreis börde:
http://www.harald-thome.de/media/files/KdU/KdU-B-rdekreis-Stand-10.11.2009.pdf
also 411 euro warm auf bis zu 60 qm für 2 personen.
-
Na dürfen darf man alles, wie bereits erwähnt verbieten kann Dir niemand etwas auch die ARGE nicht.
Die ARGE arbeitet nach Gesetzten also, wenn Du bedürftig bist hast Du Anspruch nach Darlegung Deiner finanziellen und wirtschaftlichen Situation.
Natürlich wird in erster Linie Dein Mann zur Verantwortung gezogen da er Eurem Kind und Dir in erster Linie unterhaltspflichtig ist.
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
--HILFEEE!!!--kein BAB, kein ALG2
- sylvia86blau
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 7,9k
0
-
-
-
-
, unter 25, brauche dringend Hilfe 4
- vip-lady
-
- Antworten
- 4
- Zugriffe
- 9,5k
4
-
-
-
-
!! öffentl. petition wegen kindergeld !! 2
- sich wehren
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 9,2k
2
-
-
-
-
!Hilfe ! AlG II verlangt alle Zahlungen zurück incl. KV usw. 6
- witwemitvierkindern
-
- Antworten
- 6
- Zugriffe
- 15k
6
-
-
-
-
???? was heisst das genau ????? 1
- sarah_en
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 7k
1
-