Nebenkosten bei Umschulung

  • Ich mache seit dem August 2009 eine Umschulung zum Altenpfleger. Als Leistungen beziehe ich ALG II (den Regelsatz ) und Wohngeld(auch den Regelsatz).
    Jetzt habe ich die Nebenkostenabrechnung für 2008/2009 bekommen und muss 278 Euro nachzahlen. Das zuständige Sozialamt lehte die Übernahme komplett ab (Bemessungsgrenze überschritten).


    Nun meine Frage: Darf ich denn überhaupt wie ein "Arbeitsloser" behandelt werden? ich arbeite immerhin 40 Stunden in der woche ( immer 8 - 10 Tagesschichten auch am Wochenende und an Feiertagen)
    Gibt es da nicht die Möglichkeit einer Speziellen Nebenkostenbemessung in so einem Fall oder z.b. eine Härtefallregelung durch die die übernahme der Kosten veranlasst wird.
    Ich bin seit Juli 2010 jetzt Schuldner bei meinem Vermieter da ich sofort eine Tilgungsvereinbarung aufsetzen lassen habe.
    Incl. der Tilgungsraten zahle ich monatlich 76 Euro eingenen Mietanteil. Ich sehe dadurch auch die Weiterführung meiner Ausbildung gefährdet.
    Auch nach ausgiebiegen Recherchen im Netz und vielen Telefonaten konnte (oder wollte ) mir niemand bei dieser Sache helfen.
    Falls da jemand wirklich weiss ob und wo ich mir da Hilfe holen kann wäre ich für jeden Post dankbar.


    P.S. ich habe als letzes Mittel auch schon daran geadacht über die Gewerkschaft einen Anwalt der sich mit den Hartz IV Regelungen auskennt zu beauftragen


    vielen Dank im vorraus....

  • Zitat

    Als Leistungen beziehe ich ALG II (den Regelsatz ) und Wohngeld(auch den Regelsatz).


    das geht eigentlich nicht. im alg2 sollten die kosten der unterkunft eigentlich abgedeckt sein. und was ist bitte beim wohngeld der regelsatz? die höhe des wohngeldes sollte doch von der miethöhe abhängen.
    und dass du wie ein arbeitsloser behandelt wirst, ist schon richtig, schließlich bekommst du alg2 und verfügst über keinen regulären arbeitsplatz. das du altschulden beim vermieter hast, dürfte die arge wenig interessieren. also so richtig navhvollziehen kann ich dein problem nicht. und wenn dir die gewerkschaft einen anwalt bezahlt, und dieser aussicht auf erfolg in deinem fall sieht, dann mach es doch.

  • mit "Regelsatz" meine ich die normal Leistung ( keine Sonder oder Zusatzleistungen)
    Und ich habe auch keine Altschulden bei meinem Vermieter. Diese monatlichen Mietzahlung sind dadurch entstanden das ich eine Bemessungsgrenze überschritten habe (eigentlich "nur" den Warmwasser- und Heizkostenbedarf).
    Und gerade das ist der Punkt. Wenn ich Vollzeit arbeite habe ich doch wesentlich erhöhte Nebenkosten im Vergleich zur "Nichtarbeit". Und ca. 40% meiner ausstehenden Nebenkosten in der Jahresabrechnung sind einfach nur der erhöhte Preis pro Einheit Warmwasser / Heizung.
    Gibt es denn da nicht Möglichkeit einer einaligen Übernahme dieser Kosten? Wie im ersten Post schon erwähnt habe ich ja vergeblich versucht mich darüber mal genauer zu informieren.
    Immerhin versuche ich ja der Abeitslosigkeit auf Dauer zu entkommen indem ich zu ALG II arbeite und das ist ja ohne finaziellen Mehraufwand meinerseits schon wirklich sehr eng bemessen...wenn es da also eine Möglichkeit gibt (auch nur teilweise) diese Kosten zu Übernehmen möchte ich die auch nutzen.

  • nein, wenn du die übliche angemessene miete schon überschritten hast, dann gibt es auch keine nachzahlung der nebenkostenabrechnung. zudem sind die kosten für warmwasser sowieso aus den regelleistungen von 359 euro zubegleichen. du musst die kosten der unterkunft halt verringern. so wurde es dir ja auch sicher schon vor längerer zeit vom amt mitgeteilt.
    das hat mit umschulungsmaßnahmen übrigens nichts zutun.

  • Aber das Sozialamt bewilligt und bezahlt alle Leistungen zur Miete / Unterkunft. Ich werde da morgen aber auch gleich mal nach der Zuständigkeit fragen....falls ich da überhaupt beraten / informiert werden darf.
    Die ARGE zahlt ja ausschliesslich das ALG II und die Kosten für die theoretische Ausbildung in der Schule.

  • das sozialamt kümmert sich um menschen, die zwischern ex-erwerbstätigkeit und evt. rente, eu-rente u.s.w. sind.
    normalerweise müssten die kosten für die unterkunft in deinem fall auch von der arge kommen.
    eine derartige verfahrensweise wie bei dir ist in deuschland unüblich.