Ich mache seit dem August 2009 eine Umschulung zum Altenpfleger. Als Leistungen beziehe ich ALG II (den Regelsatz ) und Wohngeld(auch den Regelsatz).
Jetzt habe ich die Nebenkostenabrechnung für 2008/2009 bekommen und muss 278 Euro nachzahlen. Das zuständige Sozialamt lehte die Übernahme komplett ab (Bemessungsgrenze überschritten).
Nun meine Frage: Darf ich denn überhaupt wie ein "Arbeitsloser" behandelt werden? ich arbeite immerhin 40 Stunden in der woche ( immer 8 - 10 Tagesschichten auch am Wochenende und an Feiertagen)
Gibt es da nicht die Möglichkeit einer Speziellen Nebenkostenbemessung in so einem Fall oder z.b. eine Härtefallregelung durch die die übernahme der Kosten veranlasst wird.
Ich bin seit Juli 2010 jetzt Schuldner bei meinem Vermieter da ich sofort eine Tilgungsvereinbarung aufsetzen lassen habe.
Incl. der Tilgungsraten zahle ich monatlich 76 Euro eingenen Mietanteil. Ich sehe dadurch auch die Weiterführung meiner Ausbildung gefährdet.
Auch nach ausgiebiegen Recherchen im Netz und vielen Telefonaten konnte (oder wollte ) mir niemand bei dieser Sache helfen.
Falls da jemand wirklich weiss ob und wo ich mir da Hilfe holen kann wäre ich für jeden Post dankbar.
P.S. ich habe als letzes Mittel auch schon daran geadacht über die Gewerkschaft einen Anwalt der sich mit den Hartz IV Regelungen auskennt zu beauftragen
vielen Dank im vorraus....