Rückerstattung Nebenkosten

  • Guten Morgen,
    ich hab da mal eine Frage bezüglich einer Rückerstattung von Nebenkosten, also die Kosten rund um meine wohnung, ohne Stom und Gas. Ich musste am 26.4.2010 zum Amt und Hartz IV beantragen. Jetzt habe ich am Wochenende meine Nebenkostenabrechnung ür das Jahr 2009 von meinem Vermieter erhalten. Nun ist meine Frage, muss ich die Erstattung ans Amt abtreten, da ich die gesamten Kosten ja bis zum 25.4.2010 selber getragen habe. Würd mich freuen wenn jemand etwas zu meinem Thema sagen könnte.


    Vielen Dank!

  • Hmm ich würde sagen das ist strittig. Wenn die Arge die Rückerstattung für die Monate wo du nicht im Bezug warst als Einkommen ansieht, musst du alles erstatten. Ich würde aber an deiner Stelle den Anteil der Rückzahlung, der den Monaten zuzuordnen ist, wo du keine Hilfe bezogen hast herausrechnen. Also Gesammtbetrag der Rückzahlung durch die Anzahl der gesammten der Monate (Abrechnungszeitraum), mal die Anzahl der Monate, in denen du kein ALG II bezogen hast. Ich würde diesen Sachverhalt mit dem Amt telefonisch besprechen und die Sachbearbeiter bitten diesen Betrag nicht bei der nächsten Auszahlung einzubehalten (anzurechnen). Sind sie nicht einverstanden und tun es trotzdem, würde ich Widerspruch einlegen. Kostet dich nur das Porto.