Ein EU-Bürger hat keinen Anspruch wenn er arbeitssuchend nach Deutschland kommt. Wie ist es, wenn er einen Minijob hat und dieser zum Lebensunterhalt nicht ausreicht?
MfG
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nein, er muss mehr als 400 euro verdienen, also beitrags-und steuerpflichtig arbeiten.
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und wie lange muß er arbeiten um Anspruch auf ALG II zu haben?
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Hartz IV für EU-Bürger
ZitatDas “Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmer” bleibt für Unionsbürger auch im Falle unfreiwilliger Arbeitslosigkeit nur dann auf Dauer erhalten, wenn sie mehr als ein Jahr beschäftigt waren und solange sie den Vermittlungsbemühungen der zuständigen Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen, so das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einer aktuellen Entscheidung.
Das “Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmer” erlischt daher mit der Ausreise. Reist der Unionsbürger erneut in das Bundesgebiet ein und ist er danach nicht mehr als ein Jahr beschäftigt gewesen, so leitet sich sein Aufenthaltsrecht bei erneuter Arbeitslosigkeit allein aus der “Arbeitssuche” ab, was gem. § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II zum Ausschluss von Leistungen nach dem SGB II führt. Die Ausschlussvorschrift ist europarechtskonform.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Februar 2010 – L 13 AS 365/10 ER-B
also ein jahr steuer-und beitragspflichtiges arbeiten ist nötig.
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