Hallo Forumianer,
wir haben neulich bei unseren AGAS angefragt wegen einem Umzug in eine andere Wohnung, wegen Gesundheitlichen gründen.
Derzeitige Wohnung. 4 Zimmer 108 qm im 2 OG eines Altbau mit 56 Stufen, 250,-€ Kaltmiete
Neue Wohnung, 4 Zimmer 150 qm, kein Altbau im EG-Ebenerdig, 405,-€ Kalt.
Der Mietpreis währe genau die Obergrenze die das Amt mitgeteilt hat.
Der Umzugs grund ist wie schon geschrieben, Gesundheitliche Gründe,
2 Fache Knie OP, eingeschränkte Beweglichkeit des Linken Knies. zz nicht Vermittlungsfähig.
Würde der Grund beim Amt reichen, wie muss man die Wohnung anbieten.
Das Amt bleibt das selbe, nur ein Anderer Ort im selben Zuständigkeitsbereich.
Würden in so einem Fall auch die Umzugskosten Übernommen?
Gruß