Hallo,
ich bin 21 Jahre alt - seit nunmehr 1 Jahr Bezieherin von AlG 1 - dieses läuft nun am 20.09.2010 aus - Ich habe ab da keinerlei Einkommen, bekomme auch kein Kindergeld mehr..Laut Arbeitsamt soll ich schnellstens einen Antrag für ALG 2 abgeben....doch ich habe Zweifel ob mir überhaupt etwas zusteht.
Meine Frage lautet:nun: ich wohne im Haus meiner Mutter, die mittlerweile wieder neu verheiratet ist und selbst kein Einkommen hat..Mein leiblicher Vater zahlt mir keinen Unterhalt mehr - obwohl dieser sehr gut verdient - laut Notarvertrag/Ehevertrag bei der Scheidung meiner Eltern war der Unterhalt nach meiner Ausbildung vor 2 Jahren somit beendet, also auch kein Bafoeg, wenn ich evt. weiter zur Schule ginge, da mein leiblicher Vater wie schon zuvor erwähnt, zu gut verdient.
Ich habe im Haus meiner Mutter - wie mein Bruder - (der ab Herbst studiert) - eine eigene Wohnung von ca. 90 qm.Jeder hat somit seine eigene Wohnung und muss alleine für sich haushalten. Ich erhalte weder von meiner Mutter noch von meinem Vater irgendwelche Zuwendungen oder Geld!
Im EG wohnen meine Mutter und mein Stiefvater! I Ich zahle bisher lediglich alleine meinen Strom, Hausratversicherung, und für die Wohnung eine Pauschale mit allen NK von 300 Euro.
Meine Mutter und mein Stiefvater wollen "keinen" Mietvertrag mit mir machen, da sie durch diese in Ihrer nächsten Einkommensteuererklärung Nachteile hätten und diese versteuern müssten.
Es gäbe noch die Möglichkeit, daß im Keller eine kleine Wohnung von ca. 25-30 qm vorhanden wäre....1,5 Zimmer und Dusche/WC - sollte ich in diese umziehen, da sie viel kleiner wäre - um somit die Vorraussetzungen für den ALG2 Antrag erfülle?
Bilde ich irgendwie mit meiner Mutter und deren Mann eine Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft und muss mein Stiefvater sein Einkommen angeben?
In welcher Höhe hätte ich evt. Anspruch auf ALG2 ?
Vielen Dank für Eure Antworten....