Alg 2 / Hartz 4 Antrag stellen? Bitte helft mir....

  • Hallo,


    ich bin 21 Jahre alt - seit nunmehr 1 Jahr Bezieherin von AlG 1 - dieses läuft nun am 20.09.2010 aus - Ich habe ab da keinerlei Einkommen, bekomme auch kein Kindergeld mehr..Laut Arbeitsamt soll ich schnellstens einen Antrag für ALG 2 abgeben....doch ich habe Zweifel ob mir überhaupt etwas zusteht.


    Meine Frage lautet:nun: ich wohne im Haus meiner Mutter, die mittlerweile wieder neu verheiratet ist und selbst kein Einkommen hat..Mein leiblicher Vater zahlt mir keinen Unterhalt mehr - obwohl dieser sehr gut verdient - laut Notarvertrag/Ehevertrag bei der Scheidung meiner Eltern war der Unterhalt nach meiner Ausbildung vor 2 Jahren somit beendet, also auch kein Bafoeg, wenn ich evt. weiter zur Schule ginge, da mein leiblicher Vater wie schon zuvor erwähnt, zu gut verdient.


    Ich habe im Haus meiner Mutter - wie mein Bruder - (der ab Herbst studiert) - eine eigene Wohnung von ca. 90 qm.Jeder hat somit seine eigene Wohnung und muss alleine für sich haushalten. Ich erhalte weder von meiner Mutter noch von meinem Vater irgendwelche Zuwendungen oder Geld!
    Im EG wohnen meine Mutter und mein Stiefvater! I Ich zahle bisher lediglich alleine meinen Strom, Hausratversicherung, und für die Wohnung eine Pauschale mit allen NK von 300 Euro.


    Meine Mutter und mein Stiefvater wollen "keinen" Mietvertrag mit mir machen, da sie durch diese in Ihrer nächsten Einkommensteuererklärung Nachteile hätten und diese versteuern müssten.


    Es gäbe noch die Möglichkeit, daß im Keller eine kleine Wohnung von ca. 25-30 qm vorhanden wäre....1,5 Zimmer und Dusche/WC - sollte ich in diese umziehen, da sie viel kleiner wäre - um somit die Vorraussetzungen für den ALG2 Antrag erfülle?


    Bilde ich irgendwie mit meiner Mutter und deren Mann eine Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft und muss mein Stiefvater sein Einkommen angeben?


    In welcher Höhe hätte ich evt. Anspruch auf ALG2 ?


    Vielen Dank für Eure Antworten....

  • Zitat

    Bilde ich irgendwie mit meiner Mutter und deren Mann eine Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft und muss mein Stiefvater sein Einkommen angeben?


    da du unter 25 Jahre alt bist kannst du nur im rahmen einer bedarfsgemeinschaft hartz4 beantragen. eine 90 qm wohnung wird dir unter keinen umständen finanziert und selbst auf die kellerwohnung hast du keinen anspruch.

  • Würden deine Eltern Dir denn schriftlich bescheinigen, das Du nur die Nebenkosten zahlen mußt? Dann wäre es (bezügl. des Amtes) für Dich schon besser in die kleinere Wohnung zu wechseln; sofern diese eine eigene Küche und/oder abgeschlossener Wohnraum ist.
    lacki
    Wenn ich es richtig gelesen habe, dann wohnt er doch in einer eigenen Wohnung, im Haus der Eltern. Vermute jetz mal, das dies ein Mehrfamilienhaus ist. Dann ist er doch seine eigenen BG?!

  • Würden deine Eltern Dir denn schriftlich bescheinigen, das Du nur die Nebenkosten zahlen mußt? Dann wäre es (bezügl. des Amtes) für Dich schon besser in die kleinere Wohnung zu wechseln; sofern diese eine eigene Küche und/oder abgeschlossener Wohnraum ist.
    lacki
    Wenn ich es richtig gelesen habe, dann wohnt er doch in einer eigenen Wohnung, im Haus der Eltern. Vermute jetz mal, das dies ein Mehrfamilienhaus ist. Dann ist er doch seine eigenen BG?!


    Ist ein "Zweifamilienhaus" - oben ist der das 1. u. 2. OG in 2 eigenständige Wohnungen für mich und meinen Bruder (Student) ausgebaut.....


    wäre es sinnvoll in die Wohnung von meinem Bruder zu ziehen und bilde mit dem eine Bedarfsgemeinschaft?


    Die Kellerwohnung hat leider keine Küche.....

  • ist der bruder auch unter 25 jahre alt? hat der bruder einen mietvertrag? ich würde mal einfach sagen, vergesst die sache.
    die arge wird einem derartigen konstrukt nie zustimmen, zumal die vermeindlichen vermieter die eigenen eltern sind. das richt geradezu nach abzocke. aber so oder so, es greift die u25-reglung, wahrscheinlich beim bruder auch.

  • aber ich hätte doch Anspruch auf die Grundsicherung ALG 2 für eine volljährige Person von 359 Euro + Zuschlag von 160 Euro - Übergang von ALG 1 in ALG 2??


    Es kann doch nicht sein, daß ich keinerlei Förderung oder Geld vom Staat erhalte, nur weil ich noch zuhause bei den Eltern eine eigene Wohnung habe - ansonsten könnte ich verhungern - Kann das sein?

  • Zitat

    aber ich hätte doch Anspruch auf die Grundsicherung ALG 2 für eine volljährige Person von 359 Euro + Zuschlag von 160 Euro - Übergang von ALG 1 in ALG 2??


    kaum! und die 160 euro übergang von alg1 zu alg2 ist schon der höchstsatz! da musst du aber eine menge ald1 bekommen haben.
    da du wie gesagt unter 25 jahre alt bist, wird in der realität etwas anders aussehen, als in deinen träumen vom sozialparadies. so wie ihr es euch vorstellt, mit schnellem und vor allem viel geld, ist es nun wirklich nicht.