Hartz IV + Kurzzeitpflege im Pflegeheim

  • Hallo,


    es geht um meine Stiefmutter, 61 Jahre alt, die seit Jahresanfang Oberschenkelamputiert ist und nach dem
    Krankenhaus vorübergehend in Kurzzeitpflege im Pflegeheim musste, bis die Reha beginnen konnte. Sie ist
    Hartz IV Empfängerin. Auf Anraten des Pflegeheimes sollte ich für meine Mutter Sozialhilfe beantragen, solange sie im Pflegeheim ist, da ihr Hartz IV nicht ausreicht und ich nur die Stieftochter bin. Haben wir gemacht. Dem Jobcenter haben wir geschrieben, daß meine Mutter sich iin Kurzzeitpflege befindet. Dem
    Sozialamt gegenüber habe ich angegeben, daß meine Mutter Hartz IV bekommt. Niemand hat erwähnt, daß
    meine Mutter ihren Anspruch auf Hartz IV verliert aufgrund der Sozialhilfe.


    Nun haben wir ein Schreiben des Job-Centers bekommen, daß meine Mutter etwa 2200 Euro zurückzahlen soll. Wie soll das denn gehen ? Wir haben nichts verschwiegen, vom Hartz IV wurde die Mieter für ihre
    Wohnung bezahlt, die Sozialhilfe hat das Pflegeheim bekommen. Natürlich muß meine Mutter noch einen Eigenanteil zahlen.


    Was können wir machen ?


    Gruß


    Knuddel1948

  • wenn ihr sozialhilfe und hartz4 gleichzeitig bezogen habt, ist die rückforderung seitens des jobcenters sachlich richtig. beides geht nun mal nicht. das eine schliesst das andere grundsätzlich aus. da die stiefmutter nicht erwerbsfähig war, ist der bezug von sozialhilfe der richtige weg. daher muss nun das hartz4-geld zurück bezahlt werden.
    ihr habt schlicht und einfach doppelt kassiert.

  • Das Sozialamt hätte mich doch darauf hinweisen müssen, oder nicht ? Wir haben von der Sozialhilfe keinen Center erhalten, ging alles ans Pflegeheim. Das Sozialamt bezahlt in solchen Fällen doch nicht Wohnung und Heim, oder ?


    Gruss Knuddel1948




    PS. Wir haben nichts schriftliches bekommen, das Sie nicht erwerbsfähig ist.

  • Was soll denn die Bemerkung ? Sollte meine Mutter nach der Reha obdachlos sein oder was ?
    Es sollte niemand krank werden, dann würde sich manch einer umgucken. Ich finde es eine Sauerei. Die Ämter beraten einen nicht genug. Die lassen dich im Regen stehen.

  • Ich habe auch schon gehört, das die Wohnung weiter gezahlt wurde. Wenn absehbar war, das der Pflegeheimaufenthalt nur vorrübergehend war. leider weis ich nun nur nicht, an wen man sich da wenden kann/muß. Geht doch mal zur Caritas, dort gibt es Leute die sich damit auskennen und Euch vl noch andere Tips haben und Euch evtl. auch anständig aufklären, wie es in solch einem Fall zu meistern ist.
    Aber wie oben schon geschrieben Alg II UND Sozi gibts nicht. Sozi und Wohngeld könntet ihr vl noch versuchen.