Gibt es nach Beendigung der Kommunal-Kombi-Stelle Anspruch auf ALG 1?
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eher wohl nicht. und wenn doch, dann so wenig, dass du ehedem ergänzend hartz4 beantragen musst.
(musste erstmal googlen, was das überhaupt ist. in berlin ist es bürgerarbeit und genauso sinnlos)
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Hallo Vorarbeiter,
Bei der Kommunal-Kombi zahlst Du eigentlich Arbeitslosenversicherung (sowie auch die anderen Abgaben) demzufolge hast Du Anspruch auf ALG I,
also 60% vom Brutto der Zeitraum dieser Zahlung richtet sich nach der Länge der Einsatzzeit,bei 3 Jahren sind das 18 Monate,so ist es jedenfalls bei mir. -
sehr nett von dir, hier noch eine Antwort zu erstellen, aber nach zwei Jahren hat sich das Problem für den Vorarbeiter aller Wahrscheinlichkeit schon gelöst. Er soll in der Zwischenzeit der Vorstandsvorsitzende des Unternehmens sein!
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Sorry lacki ich hab in meiner Rage die Jahreszahl übersehen!!
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