so hallo an alle ich habe da mal eine frage für einen bekannten von mir volgene situation er hat seit dem 02.08 eine unbefristete anstellung in einer leihfirma er muss aber zusätzlich aufstocken da verheiratet und 3 kinder heute kahm ein brief von der wohngeldstelle mit einem antrag obwohl er nie einen antrag geholt oder telefonisch bestellt hat also folgende fragen
1. darf sein SB von sich aus der wohngeldstelle mitteilen ohne einwilligung des aufstockers das dort ein wohngeldantrag hingeschickt wird? ich denke der sb überschreitet da seine befugnisse
2. normalerweise bekommen ja ALG II empfänger kein wohngeld wie sieht das mit aufstockern aus da ja man trotzdem ALG II bekommt
danke wenn ihr da weiter wisst
Gruss SvenSZ