Anrechnung des Azubi-Gehaltes auf den Unterhalt der Kinder

  • Hallo zusammen,


    mein Sohn hat am 02.08.10 eine Ausbildung begonnen.
    Er lebt bei der Mutter, die ganztägig arbeitet. Sie wiederum hat einen neuen Partner, der ebenfalls mit im Haushalt lebt.
    Kann die Ausbildungsvergütung meines Kindes auf die Unterhaltszahlung angerechnet werden und wenn ja, wo und wie kann ich das ermitteln?


    Danke im voraus und viele Grüße
    bernd130666

  • Du bist deinem Kind Unterhaltspflichtig bis es eine Ausbildung abgeschlossen hat.Wenn du deine Unterhaltszahlungen gegenrechnen willst würde dies ja bedeuten das dein Kind sich selbst unterhält durch sein Gehalt.Ob die Mutter nun volltags arbeiten geht oder nicht spielt auch bei deinen Zahlungen gar keine Rolle und der neue Partner hat ebenfalls mit deinem Kind nichts zu tun.Es sollte für dich selbstverständlich sein das du dein Kind unterstützt bis es seine Ausbildung beendet hat.Ich denke die Mutter tut das auch.

  • Hallo


    also wenn dein Sohn noch Minderjährig darf dieser 90€ als Berufbedingte Aufwendung von der Vergütung abziehen. der rest wird hälfig aufgeteilt. Beispiel: Ausbildungsvergütung 500€ - 90€= 410 :2 = 205€ die Du nun von deiner Zahlung abziehen darfst. Den Lehrvertrag dem Jugendamt vorlegen. Ab 18Jahren wird kompett angerechnet.


    @ Kitty
    Deine Angaben sind vollkommen falsch, hat ein Kind Vermögen bsp. Mietshaus oder Hohes Barkapital oder eigens Einkommen anderer Art wird dies zur Anrechnung führen.
    Auch das Gehalt der Mutter spielt sehr wohl eine Rolle, wenn diese wesentlich mehr wie der Vater verdient muß auch sie sich am Barunterhalt beteiligen.
    Denk mal drüber nach bei den heutigen Unterhaltssätzen ist es wohl kaum noch ein Zuckerschlecken die Zahlungen aufzubringen, der Vater kann nicht sagen wie die Mutter diesen Monat gibts weniger, meine Versicherungen sind fällig, er zahlt schön weiter.

  • und die Mutter hat genauso Kosten oder etwa nicht.Welches Kind hat denn schon groß Vermögen das kommt in den seltesten Fällen vor.Aber es gibt immer wieder Väter die nur das Vergnügen kennen aber nicht die Pflichten die sich daraus ergeben.Aber später dann bei den Kindern die sie selbst nicht unterstützt haben die Hände aufhalten.Unterhalt ist das geringste Übel was einen Vater treffen kann denn zur Erziehung und Betreuung eines Kindes gehört viel viel mehr als nur ein Geldschein.

  • @ kitty121


    Viele Väter würen den Unterhalt gerne zahlen, wenn er denn bei den Kinern ankommen würde.


    Ich tahle zum Beispiel im Monat 647 € Unterhalt und ab Januar 712 € monatlich Unterhalt für meine Kinder. Zusätzlich bekommt meine Exfrau noch 368 € Kindergeld jeden Monat. Das keisst es müssten jeden Monat 1048 € für die beiden Kinder zu Verfügung stehen. Du glaubst doch nicht dass das Geld bei den Kinder ankommt.


    Nun muss ich mir aber alle 14 Tage von meinen Kindern anhören, Papa ich brauche eine Badehose oder Papa ich brauche etwas für die Schule, Papa wir bekommen kein Taschengeld u.s.w. Das kann doch nicht sein, denn die Mütter leben dann wie in so einem Fall vom Unterhalt der Kinder bzw. auf die Kosten der eigenen Kinder.


    Und dann sollen die Väter auch immer noch bei irgendwelchen Kosten noch zusätlich in die Tasche greifen.


    Aber, weil meine EX zu faul, zu bequem oder sonst was ist, lebt sie lieber von Hartz IV, denn der eine Job macht keinen Spass, beim anderen ist die Stimmung schlecht u.s.w.


    Ich kann seit dem Väter verstehen, die lieber unter der Brücke schlafen als Unterhalt zu zahlen. Nehmt euch mal an der eigenen Nase und löst euch vom Bild der böse Vater, denn zu einem guten Teil sind die Frauen genauso daran Schuld.


    Gruß Klaus


    Keep on rocking

  • und die Mutter hat genauso Kosten oder etwa nicht.Welches Kind hat denn schon groß Vermögen das kommt in den seltesten Fällen vor.Aber es gibt immer wieder Väter die nur das Vergnügen kennen aber nicht die Pflichten die sich daraus ergeben.Aber später dann bei den Kindern die sie selbst nicht unterstützt haben die Hände aufhalten.Unterhalt ist das geringste Übel was einen Vater treffen kann denn zur Erziehung und Betreuung eines Kindes gehört viel viel mehr als nur ein Geldschein.


    Bevor du soetwas schreibst, denk bitte nach.
    -Welche Kosten hat den die Mutter? Wer zahlt denn die Kosten für die Kinder, Ich würde mal sagen der Vater nicht der andere. Kosten entstehen der Mutter hier keine.
    -Ich würd mal sagen der Vater zahlt doppelt.Unterhalt + Umgang
    -Erziehung viel mehr wie Geldzahlung. Die Probleme die sich durch Unterhaltszahlungen ergeben werden nur allzu gerne Vergessen.
    -Ich hatte auch den Erziehungsurlaub für mein Kind, also schwer fand ich das nicht, ganz im Gegenteil Ich hatte eine Sauschöne Zeit.
    -Leider gibt es solche "Väter", aber nicht alle sind so.
    -Allerdings gibt es auch genügend Mutter die ihren Pflichten nicht nachkommen, 2009 wurden allein im Saarland fast 450 Kinder von Ihren MÜTTERN vom Jugendamt weggeholt, da diese sie nicht versorgt haben, dunkelziffer unbekannt wieviele es noch sind. Im gesamten Bundesgebiet sieht es nicht besser aus und das Saarland ist ein sehr kleines Bundesland.

  • Die Ausbildungsvergütung wird bis auf 90 Euro voll auf den Unterhalt angerechnet. Wenn das Kind also 300 Euro Ausbildungsvergütung hat sind das noch 210 Euro. Muss der Vater laut Tabelle 300 Euro zahlen, muss er dann nur noch 90 Euro zahlen.http://www.datentransfer24.de/unterhalt-anrechnung-ausbildungsverguetung.html


    Die Antwort ist so nicht ganz Richtig, in dem Artikel geht es NUR um Erwachsene Kinder, hier wird voll angerechnet, auch wird ab Volljährigkeit das einkommen der Mutter miteinbezogen, somit stimmt deine Rechnung nicht, denn wie hoch der Bedarf des Kindes dann ist hängt vom Einkommen beider Eltern ab, erst jetzt kann man unter Abzug des Einkommens des Kindes(Kindergeld, Ausbildingsvergütung) errechnen wie hoch der haftungsanteil des jeweiligen Elternteils ist.
    Desweiteren muß man darauf achten ob das Kind Volljährig ist, hier wird sowohl Kindergeld als auch Ausbildungsvergütung voll angerechnet, bei Minderjährigen nur zur hälfte.

  • Hallo,


    ne Maik, ab Volljährigkeit des Kindes sind immer beide Elternteile barunterhaltspflichtig, egal wo das Kind wohnt. Die bisherige Betreuungsleistung, welche die Mutter erbrachte, fällt ja ab Volljährigkeit weg.


    LG chico