noch §16
nein ich hatte § 16 und wurde ausgetauscht mit § 28.
Euch eine gute Nacht und morgen einen guten Start in die Woche.
LG, M
noch §16
nein ich hatte § 16 und wurde ausgetauscht mit § 28.
Euch eine gute Nacht und morgen einen guten Start in die Woche.
LG, M
Zitatdanach habe ich Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre bekommen
also hast du auch eine arbeitserlaubnis. lass dich mal von litia nicht verrückt machen, es sieht alles sehr gut aus.
Wenn ich eine Möglichkeit für dich finde, werde ich dir es am Montagabend hier auf jeden Fall schreiben
Hallo Litia, konntest Du nichts neues finden?
ich denke mal, das er sich mit seinen bisherigen antworten zu weit aus dem fenster gelehnt hat. jedenfalls ist er seit drei tagen nicht mehr hier im forum online gewesen. aber mehr als dass er sich mit seinen antworten vergaloppiert hat, kann er nun auch nicht schreiben. es ist 100% sicher, dass du wie jeder deutsche staatsbürger auch, die gleichen rechte und natürlich auch die gleichen pflichten hast.
So,
sorry wegen meiner späten Antwort - Krankheit lässt sich leider nicht planen. Daher muss ich nochmal auf morgen vertrösten - aber ich besorg dir morgen auf jeden Fall die Antwort, da ich auch nicht arbeiten konnte. Bin morgen aber wieder da - hab mir deine Anfrage schon in den Kalender geschrieben :p.
lacki, deine unqualifizierten Beiträge und Querschüsse belasse ich soweit als ungeachtet Provokation. Schade, dass man nicht gemeinsam schauen kann, dass die Fragende Ihre Antworten erhalten kann. Jemandem erstmal zu sagen, dass man die Sache sehr kritisch begutachtet und eher als nicht so gut ansieht, empfinde ich als professionell und vorsichtig. Wenn ich morgen sehe, dass die Anspruchsvoraussetzungen vorhanden sind - na um so besser!
Aber ich lehne mich nicht aus dem Fenster, wie Du es so schön sagst und schreibe hier es ist 100% sicher. Solche Aussagen können eine Menge Ärger nach sich ziehen. Wenn Du zum Anwalt gehst und um Rat bittest, wird er dir auch sagen, dass er es prüfen muss. Merkste was?
Belassen wir es besser dabei! Weitere sinnlose Diskussionen sollten wir beide uns sparen...
@ the one
Morgen hast Du auf jeden Fall meine Antwort. Es tut mir sehr leid, aber ich war krank und war froh, dass ich am atmen war:o.
Also bis morgen! Und um nochmal eines klar zustellen... Auch ich wünsche mir das Ergebnis, was lacki ausgesagt hat, nur möchte ich es natürlich erst prüfen.
LG
Simon
keep cool, sie hat die vollen ansprüche. das stand doch nun auch in dem link, den ich reingesetzt habe. was willst du denn noch erforschen.
Hi the one,
also grundsätzlich hast Du Anspruch auf das Kindergeld - perfekt! Aber nachschauen und sicher gehen ist immer besser. :p Mich hatte der bisherige Titel ein bisschen verunsichert und die Sachlage, dass Du dich von deinem Ehegatten trennen möchtest.
Wenn Du dich bei der Familienkassen-Hotline meldest, dann geben Dir die Mitarbeiter eine Telefonnummer von Nürnberg. Die ist nicht-öffentlich und Du kannst damit bei der Zentrale für das Kindergeld anrufen. Ich gehe davon aus, dass dein Kindergeld dann über das BKKG geregelt wird. Aber weise den Mitarbeiter darauf hin, dass Du die BKKG-Hotline haben möchtest.
Klär das mal ab und teile uns vielleicht mit, was dann genau raus gekommen ist.
Alles Gute und meld dich mal wieder.
LG
Simon
na sag ich doch!:D
Na is doch super :D. Ich bin halt vorsichtig. Nächster Sachverhalt - nächste Runde ;).