Habe ja letzte woche schon einmal hier etwas geschrieben und habe aber noch zu einem anderen Thema eine Frage.
Am Donnerstag habe ich einen Termin bei unserem zuständigen Teamleiter und hoffe das er unsere Lage zwecks zu kleiner Wohnung sieht und uns den Umzug bewilligt, ahben auch schon eine in Aussicht die in unsren Rahmen passen würde, erwarte morgen den Anruf ob wir die Wohnung bekommen können. (4 Zimmer 520€ warm für 4 Personen)
So nun meine Frage da ich ja bis Dato unsre Wohnung noch nicht kündigen konnte da das Amt sich ja ewig nicht meldet, hätte ich ja noch die 3 monatíge Kündigungsfrist, ich glaube aber nicht das die Wohnung 3 Monate für uns aufgehoben wird.
Unsre Lage ist ziemlich schwierig, mein Lebensgefährte ist zur Zeit in Insolvenz die noch 1,5 Jahre läuft, ich zur Zeit in der Elternzeit und er arbeitssuchend, von daher haben wir es bei der Wohnungssuche ziemlich schwer. Haben uns schon einige Wohnungen angeschaut, aber diese waren meist zu teuer von der Miete her oder waren mit Gasheizung die ja dann auch nocheinmal ins Geld fällt und soweit ich weiß mit zur Warmiete dazu gerechnet werden.
Mag auch nicht jetzt schon die Wohnung kündigen, selbst wenn das Amt uns zusagt das wir umziehen können, habe Angst das wir dann keine geeignete Wohnung finden und am Ende auf der Straße sitzen.
Wäre es aufgrund unserer Lage machbar das die Mietzahlungen doppelt geleistet werden wenn wir eine Wohnung finden?
Natürlich würde ich mich auch um einen Nachmieter kümmern sodas man keine 3 Moante voll zahlen muss.
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sehr kontrovers. hier mal ein thread aus einem anderen forum zu diesem thema:
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habe mal weiter gegoogelt und folgende schlussfolgerung:
also wenn dir umzug nicht von der arge zum zwecke der reduzierung der kosten der unterkunft angeordnet wurde, sondern wie bei euch auf eigeninitiative zurückzuführen ist, dann wird keine doppelte miete übernommen.
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Angeordnet ist er nicht, haben es beantragt, weil wir Zuwachs bekommen haben im Januar und unsre Wohnung zu klein ist, habe mich schon informiert, das ein 4 Personenhaushalt eine 4 Raumwohnung oder 85-90m² zusteht
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sofern die arge keinen zwingenden grund für einen umzug sieht und die vorhandene wohnung als ausreichend ansieht, wird es wohl mit der übernahme der doppelten miete nichts werden.
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