Hallo,
ich wollte mal von meinem jetzigen Wissensstand berichten. Mittlerweile habe ich mich mit der Krankenkasse und der Arbeitsagentur unterhalten.
Als Berechnungsgrundlage gilt ein fiktives Einkommen von 840,00 Euro.
Davon werden zur Zeit 14% KV, 0,9% Zusatzbeitrag und 1,95% Pflegeversicherung berechnet. Dies entspricht ca. 141,00 Euro.
Der Beitrag muss direkt in dem Monat am Tag des 23. Geburtstages anteilig gerechnet werden.
Junge Leute, die noch keinen Ausbildungsplatz haben, können für ca. 1 Jahr an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) der Arbeitsagentur teilnehmen. Dafür müssen sie bei der Arbeitsagentur ausbildungsplatzsuchend gemeldet sein.
Sie können dann Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), unabhängig vom Einkommen der Eltern, erhalten.
Sollte ein fester Ausbildungsplatz gefunden sein, kann die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) direkt abgebrochen werden.
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) setzt sich wie folgt zusammen: 212,00 Euro Grundbedarf, wenn die erwachsenen Kinder im Haushalt der Eltern wohnen. Dazu kommen: Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung 130,00 Euro, 9,00 Euro Lehrmittel, 12,00 Arbeitskleidung und die tatsächlichen Kosten für die Fahrkarte (Monatskarte) zur Arbeitsstelle. Außerdem besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld.
Hier mal einige Homepages:
http://www.gesetzlichekrankenkassen.de/grenzen/grenzen.html
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Berufsorientierung/Flyer-BvB.pdf