Hallo,ich hab eine Frage zur Unterhaltsberechnung für ein nichteheliches Kind.Folgende Situation findet sich vor.Ich habe einen nichtehelichen Sohn für den ich Unterhalt zahle,nun habe ich vor 2 Jahren geheiratet und mit meiner Frau eine gemeinsame Tochter.Meine Frau hat einen Sohn mit in unsere Ehe gebracht(also jetzt mein Stiefsohn).Vor unserer Ehe bezog sie für ihren Sohn Unterhaltsvorschuss da der Vater nicht zahlt.Mit unserer Hochzeit ist dieser weggefallen und ich muss jetzt sozusagen für ihn aufkommen.Bei der Berechnung des Kindeunterhaltes für meinen unehelichen wurde er aber nicht berücksichtigt weil es ja "nur" mein Stiesohn ist.Unsere gemeinsame Tochter wurde berücksichtigt.Nun meine Frage,ist das richtig so??Eskann doch nicht sein das ich einerseits für den Sohn meiner Frau aufkommen soll und andererseits wird er bei der Berechnung des Unterhaltes für meinen nichtehelichen Sohn nicht berücksichtigt!!!???
Gruß und danke für eine Antwort
Micha