Miete - Wohnung - Zusammenziehen - Anspruch - Erstausstattung ALG I

  • :confused::confused:
    Hallo liebe Mitnutzer!


    Ich habe im Augenblick sehr viele Fragen und Probleme bezgl. einiger Amt-Sachen.
    Also als erstes beschreibe ich mal meine Situation:


    Ich (19 jahre alt) und mein Freund (22 jahre alt) machen im Augenblick eine Reha. Der Anspruch für uns beide ist aus medizinischen Gründen gegeben, obwohl wir noch keine 25 Jahre alt sind. Nur: Ich habe anspruch auf ALG II während mein Freund Anspruch auf ALG I hat. Das haben wir schon mit dem Amt abgeklärt.
    Wir möchten zusammenziehen. Die Rehamaßnahme endet bei mir Mitte September, bei meinem Freund steht es noch nicht fest. Da er noch keinen festen Termin hat, wann er wieder arbeitsfähig sein wird, kann er im Moment noch kein Arbeitslosengeld beantragen. Ich habe hingegen jetzt schon die Möglichkeit, ALG II zu beantragen. Da wir ja Wohngeld brauchen, frage ich mich nun:
    - Wie läuft das, wenn wir bei zwei verschiedenen Stellen gemeldet sind (aha und Agentur f. Arbeit)?
    - Wo müssen wir das Wohngeld beantragen?
    - Haben wir beide einen Anspruch auf Erstausstattung?
    - Wird die Mietkaution (3MM) auch übernommen?


    Ich mache jetzt ab Oktober ein EQ-Praktikum, also praktisch so etwas wie eine Ausbildung (gehe auch zur Berufsschule) und er hat vor, eine Umschulung zu machen.
    - Habe ich Anspruch auf BAföG?
    - Wer von uns beiden hat Anspruch auf Kindergeld?



    Und noch ein paar weitere Fragen:
    - Wird das ALG irgendwie bei uns beiden angerechnet, da wir ja zusammenwohnen?
    - Wir haben zusammen theoretisch Anspruch auf eine Wohnung bis 308€ KM und 60m². Nun haben wir aber eine Wohnung in Aussicht mit 56m² und 340€KM. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass wir das genehmigt kriegen? Kann es auch so laufen, dass wir wegen der höheren KM jeder noch etwas dazuzahlt?


    Ich freu mich jetzt schon auf die Antworten!! Bitte helft mir!