Schulden Eigenheim

  • Hallo,
    bin völlig ratlos. Habe noch ca. 60 Tage Krankengeld zu erhalten. Meine Ärztin hat mir empfohlen die Rente einzureichen. Bekomme ich dann Hartz 4? Bisher habe ich 1000 Euro verdient. Wir haben auch 1000 Euro monatlich für unser Reihenhaus abzubezahlen. Bekommt man da zusätzliche Hilfe und mit was könnte ich da rechnen? Andere Tätigkeiten werde ich auch nicht annehmen können. Bin bereits zu 60% schwerbehindert und auch in den letzten Jahren immer wieder lange krank.
    Für eine Auskunft wäre ich sehr dankbar, weil das schlägt mir schon etwas auf den Magen.


    Lg gahei4

  • Hallo gahei4
    Ich kann Dir nur raten, so schnell wie möglich dem Rat Deiner Ärztin Folge zu leisten und bei Deiner RV den Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen.
    Die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt, wenn Du auf nicht absehbare Zeit keine 6 Stunden täglich mehr arbeiten gehen kannst. Und dies scheint mir ja bei Dir der Fall zu sein. Sollte sich im Verlauf der Prüfung durch die RV herausstellen, dass irgendwelche Gründe für eine Nichtgewährung der Rente vorliegen aber die dauerhafte Erwerbsminderung besteht, kannst Du dann Leistungen nach dem SGB XII beantragen.

  • gahei4
    Zunächst einmal erhälst du unter Umständen ALG I, später dann würdest du ins ALG II fallen. Eine etwa gezahlte Rente würde den Leistungen als Einkommen angerechnet werden. Zu deiner eigentlichen Frage: Im ALG II-Bezug darfst du ein Eigenheim besitzen bis zu einer Größe von 130 qm Wohnfläche; die Grundstücksgröße unterscheidet sich je nachdem, ob das Objekt in ländlichem oder in einem Stadtgebiet liegt. Du erhälst - wie alle anderen auch - maximal die ortsüblichen zulässigen Beträge für vergleichbare Kosten der Unterkunft, kein Extra wegen deiner Belastung. Dabei wird zwischen Zins- und Tilgungsleistungen unterschieden; Zinszahlungen werden als Unterkunftskosten anerkannt (wie auch Nebenkosten, die einem Mietvertrag ähnlich sind) und Tilgungsleistungen selbstverständlich nicht.


    Solltest du ins SGB XII fallen, also aus dem ALG-Bezug komplett heraus, ändern sich auch die Vermögensfreigrenzen und du wirst in dem Fall einige Leistungen nur noch als Darlehen gewährt bekommen. Die aufgelaufenen Beträge müssen dann später von deinen Erben dem Amt erstattet werden.