Hallo und Guten Morgen,
ich habe da mal eine Frage.Wir heizen unsere Wohnung mit Holz und Kohle,gibt es da einen Zuschuß?Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.Ach ja und wenn es da einen Zuschuß gibt,beantragt man den Formlos,oder gibt es da auch wieder eines dieser Unzähligen Formblätter?
Danke schonmal für Eure Antworten
-
-
Wenn ihr Leistungsempfänger nach dem SGB II(oder auch SGB XII) seid, gibt es nicht nur einen Zuschuss.
Die Kosten für die Beheizung der Wohnung müssen in der tatsächlichen Höhe übernommen werden, so will es das Gesetz. Bei Leistungsempfängern, die ihre Heizbrennstoffe (z. B. Kohle) selber beschaffen müssen, hält sich die Sozialbehörde allerdings nicht an die Regelung zu § 22 Abs.1. Satz 1 SGB II; stattdessen wird Menschen mit Kohleheizung lediglich eine Pauschale gewährt. Mit diesem Betrag müssen sie unabhängig von den realen Kosten auskommen. Reicht die Pauschale nicht aus, müssen die weiteren Heizkosten aus dem Regelsatz bestritten werden. Das musst Du aber nicht hinnehmen. Sind die Kosten Höher und ihr müsstet Kohle nachkaufen, Die ARGE vorher schriftlich informieren. Bei Ablehnung sofort einstweiligen Rechtsschutz beantragen. Soweit kommt es aber in der Regel nicht, da der ARGE klar ist, dass hier rechtswidrig gehandelt wird.
-
Ich hatte auch mal mit dem Ofen beheizt und dafür von der Arge einen Kohlegutschein bekommen. Muß beantragt werden. Damit gehst Du zum Kohlehändler und bekommst Deine Kohlen.
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
--HILFEEE!!!--kein BAB, kein ALG2
- sylvia86blau
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 7,9k
0
-
-
-
-
, unter 25, brauche dringend Hilfe 4
- vip-lady
-
- Antworten
- 4
- Zugriffe
- 9,5k
4
-
-
-
-
!! öffentl. petition wegen kindergeld !! 2
- sich wehren
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 9,2k
2
-
-
-
-
!Hilfe ! AlG II verlangt alle Zahlungen zurück incl. KV usw. 6
- witwemitvierkindern
-
- Antworten
- 6
- Zugriffe
- 15k
6
-
-
-
-
???? was heisst das genau ????? 1
- sarah_en
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 7k
1
-