Was und wie und wo ueberhaupt?!

  • Hallo zusammen,


    ich finde es toll, dass es dieses Forum gibt, in dem Menschen wie mir nach bestem Wissen geholfen wird! :)


    Nun zum Sachverhalt:


    Ich bin 24 Jahre alt, kroatischer Staatsbuerger, momentan in Taipei gemeldet (musste mich aus melderechtlichen Gruenden zu Hause abmelden) und privat krankenversichert. Habe nach meiner mittleren Reife eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten absolviert und danach die Fachhochschulreife erworben. Schliesslich 2 Semester BWL studiert um zu merken, dass das nix fuer mich ist.


    Ich reise seit nun 9 Monaten durch Asien und arbeite als Model/Schauspieler. Der Verdienst ist nicht riesengross, aber es reicht um hier ein schoenes Leben zu haben und uebers Leben/Zukunft nachzudenken.


    Da ich meinen Aufenthaltstitel nicht verlieren moechte, muss ich bald wieder heim kehren (Bayern). Wuerde mich direkt wieder zu Hause bei meinen Eltern (mit mir 4 Personen-Haushalt) anmelden und hatte vor ALG2 zu beantragen. Da ich leider noch nicht die Moeglichkeit habe mein Wunschfach zu studieren (NC-bedingt) und keine Arbeit etc. in Deutschland. Schliesslich muss ich Handyrechnung und Krankenversicherung bezahlen. Will nicht noch einmal in die Schuldenfalle tappen.


    Leider hab ich kein Erspartes, da ich einiges an Schulden tilgen musste. Bin zwar nun schuldenfrei, aber habe kein regelmaessiges Einkommen das mich erwartet. Es wird schwer in der Region aus der ich komme Arbeit zu finden bzw. kurzfristige Arbeit. Da ich plane im November wieder nach Asien zu fliegen.


    KLARTEXT: :confused:
    HABE ICH ANSPRUCH AUF ALG2, WENN ICH BEI MEINEN ELTERN WOHNE (Stiefvater: Rentner / Mutter: Hausfrau / Bruder: Schueler) UND WER KANN MIR MIT KRANKENVERSICHERUNG HELFEN? ICH MOECHTE DIE PRIVATE KV LOSWERDEN UND IN DIE GESETZLICHE WECHSELN! KANN ICH ALG2 PROBLEMLOS "KUENDIGEN", SOFERN ICH WIEDER IM AUSLAND BIN?


    Vielen Dank fuer eure Hilfe und Zeit.

  • Hallo Demuc
    Fangen wir mal mit dem letzten Problem dem Krankenkassenwechsel an. Es ist nicht möglich sich einfach bei der PKV ab und der GKV anzumelden. Der Gesetzgeber will damit vermeiden, dass junge Menschen in die PKV gehen und hier dann die meist günstigeren Tarife nutzen und dann wenn sie älter werden, die gesundheitlichen Probleme beginnen oder auch die Beiträge steigen, in die GKV wechseln. Ein Wechsel in die GKV ist nur möglich, wenn das Einkommen einer Person dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. In der Regel ist dies der Fall wenn man nachweisen kann, dass das monatliche Einkommen mindestens ein Jahr lang unter 3900€ lag.


    Nun zu Deiner Frage zum Leistungsbezug. Grundsätzlich fällst Du, auch wenn Du ausländischer Staatsbürger bist, NICHT aus dem Anspruch heraus, da Du ja eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzt. (siehe § 7 I S. 1 Nr. 4 SGB II)
    Natürlich ist auch so, dass wenn Du das Recht auf Leistungen in Anspruch nehmen willst, Du hier auch mit den Pflichten konfrontiert wirst welche sich hieraus für Dich ergeben. So musst Du Dich dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stellen. Ich kann nun nicht sagen, inwieweit Deine Aussage, dass Du planst im November wieder in Richtung Asien aufzubrechen, die ARGE bei der Entscheidungsfindung beeinflusst. Klar muss Dir auch sein, dass wir schon August haben und Du nicht davon ausgehen kannst, die Leistungen innerhalb kurzer Zeit nach Deiner Rückkehr aus Taipei in den Händen zu haben. Vom Tag der Beantragung bis zum Erhalt der ersten Leistungen vergehen schon einmal 2 bis 3 Monate.

  • Vielen Dank fuer deine Antwort.


    Hallo Demuc
    Fangen wir mal mit dem letzten Problem dem Krankenkassenwechsel an. Es ist nicht möglich sich einfach bei der PKV ab und der GKV anzumelden. Der Gesetzgeber will damit vermeiden, dass junge Menschen in die PKV gehen und hier dann die meist günstigeren Tarife nutzen und dann wenn sie älter werden, die gesundheitlichen Probleme beginnen oder auch die Beiträge steigen, in die GKV wechseln. Ein Wechsel in die GKV ist nur möglich, wenn das Einkommen einer Person dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. In der Regel ist dies der Fall wenn man nachweisen kann, dass das monatliche Einkommen mindestens ein Jahr lang unter 3900€ lag.


    Ich war nach Studienabbruch Selbststaendig und musste mich privat krankenversichern. Habe lediglich 1.500 - 2.000 Euro im Monat verdient. Kann mir die Private KV einfach nicht mehr leisten bzw. zahlt das Amt dafuer, wenn ich mich arbeitslos melde?



    Mir waere es ja schon eine Hilfe, wenn ich das Geld auf einmal kriege. Es wird ja ab Antragsstellung gezahlt, also auch rueckwirkend oder?


    Sollte ich also dem Amt lieber nichts ueber meine Zukunftsplaene sagen?


    Heisst dem Arbeitsmarkt verfuegbar sein, dass ich jeden Job annehmen muss?

  • Mit dem Verdienst sollte der Wechsel zur GKV möglich sein. Nehme zur GKV Unterlagen mit aus welchen sich die Monatsverdienste belegen lassen. Und ja ab dem Tag wo Du die Leistungen beantragst bekommst Du bei einem Anspruch das Geld auch.
    Da Du mit den Zukuftsplänen selbst darauf gekommen bist ...

  • Mit dem Verdienst sollte der Wechsel zur GKV möglich sein. Nehme zur GKV Unterlagen mit aus welchen sich die Monatsverdienste belegen lassen. Und ja ab dem Tag wo Du die Leistungen beantragst bekommst Du bei einem Anspruch das Geld auch.
    Da Du mit den Zukuftsplänen selbst darauf gekommen bist ...


    Ok...habe meinen Steuerbescheid 2009 bereits vorliegen. Also duerfte das kein Problem sein. Werde mein Glueck probieren.


    Sofern ich waehrend des Antragsprozesses einen Job finde oder mich gegen ALG2 entscheide, kann ich den Antrag stoppen oder?