Wohnung groß, Miete aber angemessen?

  • Hallo,
    ich bin eine alleinerziehende Mutter. Ich habe bis vor kurzem mit meinem, damals 2jährigen, Sohn in einer Mietwohnung gelebt. Die Wohnung war, lt Mietvertrag, 80cm2 groß... ich weiß, eigentlich zu groß für uns. Aber ich musste nur 300€ KM und 150€ Nebenkosten zahlen. Ortsübliche Miete für eigentlich eine 60cm2 große wohnung. Das Amt hat mir dann geschrieben ich muß ausziehen, oder den Überbetrag selber zahlen (was ich dann auch gemacht habe)
    Hätte man die Nebenkosten nach 60cm2 berechnet, und den Rest voll...ok, aber die Nebenkosten waren auch angemessen.
    aber da doch die Miete der Wohnung so hoch wie eine 60cm2 große Wohnung war... dürfen die den Zuschuß an Miete dann kürzen?
    vielen vielen dank für eure antworten :-)


    lg kiddow

  • Ich kann mich eigendlich nur Deiner Meinung anschliessen.


    Wie der Leistungsträger die Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung zu ermitteln und zu beurteilen hat, hat das BSG in seinen Urteilen vom 07.11.2006, AZ: B 7b AS 10/06 R und B 7b AS 18/06 R ausführlich klargestellt.
    Kopiere einfach die beiden Aktenzeichen in die Google Suchmaske und Du kannst das Urteil nachlesen. Ist ein bischen lang deswegen habe ich es hier nicht eingestellt.