Hartz4 Familie - Sohn beginnt Studium und "zieht aus"

  • Hallo,


    ich (21) wohne noch bei meiner langzeit arbeitslosen Mutter mit meinem kleinen Bruder (15 realschüler)in Delmenhorst.
    Mein dad ist auch langzeit arbeitslos und lebt allein (mehr oder weniger glücklich geschieden) in weitweitweg ;)


    Ab 1.9. wohne ich dann in einem kleinen Einzelzimmer im Studentenwohnheim in Wilhelmshaven, zeihe aber nicht aus, da ich mein Bett, Schrank, Schreibtisch, etc. dort (in Delmenhorst) lasse, da ich ein vollmöbliertes Zimmer im Wohnheim bekommen habe. Außerdem wollte ich mich in Delmenhorst nicht abmelden, da dies alles kosten verursacht, da dieverse Dinge "umgemeldet" werden müssten.
    Falle ich dann aus der Bedarfsgemeinschaft Delmenhorst heraus, so dass meine Mama und mein kleiner Bruder in eine kleinere Wohnung umziehen müssen?
    Oder gibt es die Möglichkeit die Wohnung zu halten, bzw. gibt es den Status. "wohnt zum Zwecke der ersten Ausbildung zeitlich begrenzt außerhalb", sodass das Amt die Wohnung weiter unterhällt.


    Kommt es dabei auf die Wahl 1. und 2. Wohnsitz an?


    Ich finde dass alles recht undurchsichtig, da ich bisher nur zuhause lebender Schüler war und in diese Richtung noch keine Erfahrungen gesammelt habe.


    MfG
    Lofty089

  • Du fällst, wenn du nicht mehr "zu Hause" wohnst, also anderswo gemeldet bist mit - beispielsweise erstem Wohnsitz, weil das studienmäßig nu mal gar nicht anders geht, da du dich überwiegend dann am Studienort aufhalten mußt und wirst - aus der Berechnung hinsichtlich der Wohnungsgröße "an sich" `raus. Kostenmäßig ist das ja sowieso der Fall, egal, ob du komplett noch "zu Hause" wohntest oder nicht, weil du als Student nicht mehr zur BG = Bedarfsgemeinschaft zählst. Das heißt im Klartext: Der auf dich entfallende Kostenanteil würde vom Amt nicht mehr übernommen werden.


    Wie genau es sich verhält, wenn man zwei Wohnsitze hat, weiß ich nicht, also ob deine Ma und dein Bruder dann in der Wohnung bleiben können. Aber egal, wie man es "dreht". Langfristig gesehen werden die beiden leider umziehen müssen in eine kleinere Wohnung, und ob sie mit der Miete dann jetzt nicht (ohne dich also) schon über der zulässigen Gesamtmiethöhe liegen, ist auch fraglich. Dies wenigstens könntest du durch einen Anruf bei der für euch zuständigen Hotline erfahren.