Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe ein Problem mit der ARGE und weiß nicht mehr was ich noch tun soll.
Folgender Sachverhalt: Ich lebe mit meinem Ex-Freund noch zusammen (er ist auf der Suche nach eigenem Wohnraum). Bis Dato wurden wir als Bedarfsgemeinschaft geführt.
Nun arbeite mein Ex seid 12.07.2010, d.h. er hat eine Vollzeitstelle, erstes Gehalt erhält er am 15.08.10 ... aufgrund dessen, verweigert die Arge jetzt die Zahlung, hat also alles eingestellt - habe aber dazu bis heute noch keinen Bescheid. Weiß ich nur durch bestätigung des SB am Telefon.
Jetzt haben wir pro forma jeder für sich Widerspruch eingelegt und eine Erklärung mit abgegeben (schriftlich), dass wir nicht mehr zusammen sind, und getrennt innerhalb der Wohnung leben. Zudem hat mein Ex noch eine weitere Erklärung abgegeben, dass er nicht bereit ist für mich aufzukommen.
Wie ist das jetzt, durfte die ARGE einfach so die Leistung einstellen (für beide)?
Muss die ARGE jetzt zumindest für mich die Leistung wieder freigeben (wegen der Erklärung, nicht mehr zusammen ect.)?
Und gibt es vielleicht noch irgendetwas zu beachten was ich vergessen habe mit anzugeben?
Bin für jede Hilfestellung dankbar!!
LG
snoopy41