Mit Freund zusammenziehen

  • Hallo,


    mein Freund und ich haben uns dazu entschlossen zusammen zu ziehen.
    Allerdings sind wir uns nicht sicher, ob wir eine WG oder BG bilden sollen.
    Das Problem liegt darin, das ich erst 17 bin und noch zu Hause wohne und er seine Ausbildung jetzt erst beginnt und etwa 575€ verdient.
    Außerdem möchte er keine BG bilden, da so viel Geld berechnet werden würde.
    Darf ich überhaupt schon mit ihm zusammenziehen?
    Und was müssten wir beachten, wenn wir eine WG gründen würden?
    Ich kenne mich da nicht so aus und bitte um schnelle Hilfe.


    Vielen Dank schonmal im Vorraus.

  • Hallo Maora
    Um die Frage vernünftig beantworten zu können, musst Du uns ein bisschen mehr verraten. Du schreibst, dass Du im elterlichen Haushalt wohnst. Erzielen Deine Eltern Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit oder haben sie sonstiges Einkommen aus z.B. Vermietungen, bzw. sind diese Leistungsempfänger? Wie sind die momentanen Wohnverhältnisse zuhause?


    Was macht Du z.Zt. Schülerin, Auszubildende usw., hast Du irgendwelche Einnahmen wie Bafög, BAB o.ä.?

  • Also meine Eltern beziehen beide Hartz4 und ich bin momentan arbeitslos und da ich zu Hause wohne habe ich auch kein Einkommen.
    Das Kindergeld bekommt meine Mutter und wenn ich Geld brauche, dann frage ich sie.
    Ansonsten ist zu Hause eigentlich alle in Ordnung, außer das meine Schwestern mich beklauen (sie wohnen nicht mehr zu Hause - sind aber in der Woche öfters zu Besuch.) und mein Vater kümmert sich absolut nicht um Arbeit.
    Zudem kommt, das wir so oder so bald umziehen müssen.
    Meine Schwester hat eine Tochter, wohnt aber bei ihrem Freund und ist noch bei uns zu Hause gemeldet.
    Allerdings soll sich meine Schwester jetzt eine eigene Wohnung suchen und somit wird unsere jetztige Wohnung zu groß (5-Raum-Wohnung)... Naja...


    Braucht ihr noch mehr Informationen?


    LG Maora

  • Nach der Darstellung der vorliegenden Verhältnisse, erscheint mit die Möglichkeit eine Umzugsbewilligung von der ARGE zu erhalten, aussichtslos.
    Natürlich könntest Du auch ohne diese Bewilligung ausziehen jedoch würde dies für Dich folgende Konsequenzen haben;


    - Verlust jeglichen Anspruches auf Unterkunftskosten und Heizung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
    - Keine Anspruch auf Erstausstattung
    - Beibehaltung der absenkten Regelleistungen von momentan 287 €

  • Die beim Arbeitsamt meinten, das es möglich wäre, mit meinem Freund zusammenzuziehen.
    Allerdings müssten wir dazu eine BG bilden und in den Antrag mit reinschreiben, das wir vorhaben zu heiraten, wobei das nicht in nächster Zeit sein muss.


    Also ist es unmglich eine WG zu gründen? ó_ò

  • Aber es wäre möglich eine BG zu gründen oder?
    Dann würde ich doch Kindergeld und sowas beziehung oder nicht?


    Außerdem habe ich eventuell bald die Möglichkeit einen Nebenjob auf 400€-Basis zu machen...
    Ich weiß nicht, ob das was bringt...?!

  • Anhand der Schilderung der Situation würde ich empfelen:
    auf gar keinen Fall ummelden bzw. irgend etwas an welches Amt auch immer weiter geben,
    du kannst doch auch zu deinem Freund ziehen ohne dieses offiziell zu machen im Zweifelsfall bist du ann einfach nur oft zu Besuch, fertig aus.
    Das einzige Problem wird dann sein, das du deine Post weiterhin bei deinen Eltern abholen musst und solange das kein Problem ist, würde ich mir an deiner Stelle damit kein Problem machen.:)