Was passiert mit dem unterhalt der noch nachgezahlt werden sollte

  • Bin etwas verwirrt, beim Amt habe ich Unterhaltsvorschuss beantragt weil die regelmäßigen Zahlungen vom kindsvater ausblieben. Dort wurde dann errechnet das er über 300 € zahlen muss laut seines Lohnzettels. Jetzt muss er wohl nachzahlen, aber wer kriegt das Geld? Das steht doch meinem Sohn um Grunde zu, oder?


    Es kommt mir aber auch bissl komisch vor das er soviel zahlen muss denn ich habe es doch auch ausgerechnet und komm im Leben nicht auf den hohen Betrag. Möchte meinem Ex auch keine reinwürgen und der Antrag war mit ihm abgesprochen. Nur jetzt muss er die Differenz vom letzten Jahr zahlen obwohl ich erst für dieses Jahr beantragt hatte.


    wie läuft das denn nun und wenn ich das Geld bekomme vom letzten jahr könnte ich es ihm ja wiedergeben denn das ist doch heftig. Mir ging es ja nur um den Pflichtteil und ich wollte nicht das er nachzahlen muss.

  • Deine Frage verwirrt mich auch ein bisschen. Wenn anhand des tatsächlichen Einkommens des Exmannes festgestellt wurde, dass er zu wenig bezahlt, muss er selbstverständlich nachzahlen. Die Unterhaltverpflichtung Deines Ex ist keine „Wunschveranstaltung“ in der es heißt, was zahle ich freiwillig sondern ist gesetzlich geregelt. Sicher könntest Du wenn er denn tatsächlich nachzahlt, ihm einen Teil des Geldes zurückgeben um ihm damit ein besseres Leben zu ermöglichen. Ich würde aber dieses Geld meinem Kind zukommen lassen dem es ja auch zusteht. Jede Mutter kann ein Lied davon singen was Kinder über das Jahr benötigen, gerade wenn sie am Wachsen sind.
    Im Übrigen sehe ich es so, dass wenn Dein Exmann schon jetzt seinen laufenden Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt, kaum mit einer größeren Nachzahlung zu rechnen ist. Schon gar nicht auf einmal. Und richtig ist auch, dass er rückwirkend zu zahlen hat. Somit brachte die Beantragung des Unterhaltsvorschusses auch etwas Gutes zumindest für das Kind.

  • Hm ok...das habe ich soweit verstanden und sicher wären einige sachen für meinen Sohn nötig. Aber gibt das Amt denn die tatsächlichen nachzahlungen auch wirklich weiter? Wenn er denn nachzahlt.?
    Ich hab nämlich das Gefühl das ich davon für meinen sohn ncihts mehr sehen werde.

  • Sollte das Amt die Nachzahlung erhalten und dieses nicht sofort auf deinem Konto landen, werden lediglich die gezahlten Unterhaltsvorschüsse abgezogen und der Rest an Dich weitergegeben. Dies ist auch richtig so den wie das Wort schon sagt handelt es sich um einen Vorschuss und nicht um eine Sozialleistung welche nicht zurückgezahlt werden muss.

  • Gut das habe ich jetzt kapiert...aber das liegt ja dann alles am Kindsvater wann ich quasie die nachzahlungen erhalte


    Richtig.
    Das Jugendamt schaut sich das ganze eine Weile an und wenn der Ex zahlungsfähig aber nicht zahlungswillig ist, wird auf gerichtlichen Weg die Forderung beigetrieben.