Schwanger im FSJ, Hartz IV?

  • Hallo,


    ich habe furchtbarviel Pech gehabt. Ich habe vor 2 Monaten mein FSJ begonnen und bin nun schwanger geworden. An meiner FSJ Stelle darf ich ab dem ersten Schwangerschaftstag nicht mehr arbeiten wg. Infektionsgefahr. Arbeite im Kinderschutz.
    Jetzt stellt sich mir die Frage wie es weiter geht. Dürfen die mich rausschmeißen? Zahlen die mir mein Geld weiter? Wenn nicht, bin ich dann Hartz IV berechtigt?


    Danke im vorraus.

  • Hallo Klagebilder


    Erst einmal ist das was lacki schreibt richtig.
    Darüber hinaus, gibt es in Deutschland ein Mutterschutzgesetz, was für alle schwangeren Frauen gilt und für Dich in deiner Tätigkeit insbesondere.
    Zitat:


    Ab wann gilt das Mutterschutzgesetz für mich?


    Sobald Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie schwanger sind, gilt für Sie das Mutterschutzgesetz. Deshalb: den Chef rechtzeitig informieren. Denn sobald der Arbeitgeber von der Schwangerschaft seiner Mitarbeiterin erfahren hat, muss er dies dem Gewerbeaufsichtsamt mitteilen und die im Mutterschutzgesetz vorgesehenen Schutzvorschriften für Schwangere einhalten. Darum ist es bei Arbeitsstellen, die Risiken bergen, wichtig, den Vorgesetzten so früh wie möglich zu informieren. Außerdem gilt der Kündigungsschutz, sobald der Arbeitgeber offiziell von der Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt wurde.


    Wie Du siehst sollte Deine Angst unbegründet sein. Und darüber ob es nun ein Pech ist schwanger zu werden sollte man vielleicht einen eigenen Thread aufmachen.