Schüler - Kriege ich Wohnung bezahlt?

  • Hi


    Ich bin 24, lebe im moment bei meinem Bruder und gehe ab september wieder auf die FOS, 12 klasse.
    Ich würde gerne eine eigene Wohnung haben bzw. muss da das mit meinem bruder nur ne Übergangssache ist.


    Jetzt wollt ich wissen ob mir das zusteht, oder welche Optionen ich habe. Mein bruder ist Berufstätig,
    also bezieht keine Hilfen, hat nur ne 45m² Wohnung. Meine Mutter wohnt mit meiner schwester zusammen, meine mutter arbeitet halbtags und verdient unter 1000€netto.


    habe ich anspruch auf eine Wohnung? und den normalen Regelsatz?
    Kriege ich dazu noch kindergeld?
    und an wen muss ich mich wenden? zu welchem amt muss ich?
    hab ich anspruch auf Erstausstattung?


    Gruß


    PS: lebe in bayern

  • Wenn ich ganz ehrlich sein soll, siehst es für Dein Ansinnen mit der eigenen Wohnung im Moment und wie sich die Dinge darstellen sehr schlecht aus.
    Zum einen fällst Du noch unter die Regelung der unter 25 jährigen. Zum anderen sind die Eltern dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig und zwar bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (bei Studium auch darüber hinaus) bzw. bis zum Abschluss einer ersten Berufsausbildung. Hinzu kommt noch, dass Du ja die Schule weiter besuchen möchtest und Du dem Arbeitsmarkt hierdurch nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehen würdest, was wiederum einen Leistungsbezug nach SGB II ausschließt.
    Übrigens sind die Eltern auch dann zum Unterhalt verpflichtet, wenn das Kind nicht mehr im elterlichen Haushalt wohnt.

  • hmm... schade. erstmal danke für deine antworten.
    die frage ist doch, wenn ich bei meinem bruder raus muss, meine mutter mich nicht mehr aufnimmt,
    was dann?
    gibt es da vielleicht noch ne regelung mit bafög?
    ich hatte mal ne freundin die hat da so ein bafög bekommen als sie auf der fos war, sie war vorher im heim, hat dann ne wohnung bekommen...als sie dann auf der fos war und schon vorher hat sie irgendwelche leistungen der arge bezogen und noch so ein spezielles bafög ...

  • Vielleicht noch als Hinweis. Wenn Deine Mutter zwar in Arbeit steht, aber unter 1000,00 € netto verdient und Deine Schwester welche ja noch bei ihr wohnt, kein eigenes Einkommen hat, wäre zu überlegen ob Du nicht bei der Mutter einziehst. Ihr drei würdet dann zu dritt eine Bedarfsgemeinschaft bilden und vermutlich würde dies die finanzielle Situation der ganzen Familie verbessern.
    Im Übrigen, sollte das Bafög-Amt Deine erste Anlaufstelle sein.

  • bei meiner mutter will ich nicht mehr leben.das geht auf gar keinen fall.
    es gibt also extra ein amt für bafög? und die würden auch erwägen ob ich eventuell eine wohnung bekommen würde?


    In der Tat gibt es ein solches. Allerdings wird man Dir hier keine Wohnung besorgen. Man wird Dir aber hier sagen können, ob Du berechtigt bist Leistungen nach dem Bafög zu beziehen und wie hoch diese sein werden. Somit kannst Du erwägen ob Du Dir eine Wohnung damit leisten kannst.:-))

  • Also erst einmal ist es nicht so, dass Du zu deiner Mutter zurücksollst. War nur ein Vorschlag um die gesamte Familiensituation zu verbessern. Auch ist es landläufig ein Irrglaube, dass man einen unter 25 jährigen bei Beantragung von Leistungen nach SGB II zwingen kann, wieder in die elterliche Wohnung zurückzuziehen. Ausgezogen ist Ausgezogen.


    Allerdings liegt es bei Dir wieder etwas anders, da Du ja vermutlich berechtigt bist Bafög zu beziehen. Somit kommen die Leistungen welche man von der ARGE bezieht nicht in Frage. Auch nicht im Punkt auf Wohnung oder Wohnungsausstattung . Das Bafög enthält bereits einen Betrag für Wohnen. Du könntest aber, da Dein Bafög nicht an die Eltern gebunden ist vermutlich hierfür einen höheren Betrag auf Antrag bekommen. Kommt auch auf die Förderfähigkeit der Maßnahme an.


    Sollte Dein Bafög für den Lebensunterhalt und Wohnen nicht ausreichen, sehe ich eigentlich nur noch die Möglichkeit, bei dem zuständigen Sozialamt vorstellig zu werden. Hier sollte man Dir auf jeden Fall weiterhelfen können. Auch in Bezug auf Wohnung, denn die Regel ist, dass diese Ämter immer Wohnungen für solche Fälle wie Deinen vorhalten.

  • Hi,


    Also es gibt ein Update. Ich war heute beim Bafögamt und die haben mir gesagt, für mich gibts kein Bafög, da ich auf die FOS gehe, und FOS fällt nicht unter Bafög.
    Sie meinte nur, sie wüsste nicht ob ich sonst irgendwelche Ansprüche hätte, ich solle es mal beim Arbeitsamt probieren...


    Gruß

  • UPDATE:


    Ich war grad beim Arbeitsamt.Also ich hab Anspruch auf ne Wohnung, ich war total überrascht.
    Alles lief glatt, total nette Beraterin (und sehr sexy nebenbei :) ) ich soll mir eine wohnung suchen bis 360€kaltmiete und das dann absegnen lassen.fertig


    ich bin überglücklich,
    schönes wochenende