Schulstarterpaket

  • hallo,hat jemand von euch für dieses Jahr schon die 100 Euro für Schulmittel bekommeß.Eigentlich müssten die ja im August ausgezahlt werden.
    letztes Jahr waren die ganz normal biem Regelsatz dabei. Dieses Jahr nicht.Ob die Argen das später überweisen?

  • Nach § 24a i.V.m. § 41 I SGB II besteht ein Rechtsanspruch auf diese jährliche Einmalzahlung.
    Ich habe letzten Freitag mit der Rechtshilfeberatung unseres Sozialgericht's telefoniert und dort wurde mir bestätigt, dass dieses sogenannte Schulstarterpaket automatisch von den ARGEN vor Schulbeginn ausgezahlt werden muß und dass es auch keine Einberechnung in die Regelleistung gibt.
    Ich habe daher unserer zuständigen ARGE eine umgehende Zahlungsaufforderung geschickt, gleichzeitig die ARGE unter Verzug gesetzt und den Gang zum Sozialgericht avisiert, sollte der ausstehende Betrag nicht innerhalb der nächsten vier Tage bei mir eingehen.
    Niemand sollte sich scheuen, denen einen geharnischten Brief zu schicken (mindestens als Einwurf-Einschreiben senden), denn nur der sich Wehrende kommt zu seinem Recht. Die ARGE-"Sachbearbeiter(lach)" sind schließlich angehalten, so wenig wie möglich zu zahlen oder zu genehmigen.

  • @ ImmerNurIch:
    Bringt nicht viel. :rolleyes:
    Allgemein sollte man sich erstmal Gedanken machen, ob der Anspruch da ist.
    D. h. schauen, wie alt das Kind ist und welche Schulform besucht wird.
    Ggf. nachfragen, warum nichts überwiesen wurde.
    Vlt. wurde es vom SB vergessen, vlt. wurde auch keine Schulbescheinigung als Nachweis eingereicht, oder besteht einfach kein Anspruch.


    @ lacki:
    Ich stimm dir heute mal ausnahmsweise zu. ;)