hallo,hat jemand von euch für dieses Jahr schon die 100 Euro für Schulmittel bekommeß.Eigentlich müssten die ja im August ausgezahlt werden.
letztes Jahr waren die ganz normal biem Regelsatz dabei. Dieses Jahr nicht.Ob die Argen das später überweisen?
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habe auch noch nichts !!!
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Meine Nachbarin hat mir gerade erzählt das ihr geld mit der Monatszahlung gekommen sei.
Sie sagt letztes Jahr hätte Sie aber nix bekommen ,obwohl die Kids da ja auch in der Schule waren.Ich werde morgen mal meine SB anrufen. -
habe grade gelesen das es auch sein kann das es mit dem kindergeld zusammen gezahlt wird.!!!
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ich habe es auch mit den monatlichen Überweisungen bekommen.
Wenn ihr noch nichts habt fragt schnell nach, stellt einen Antrag sonst bekommt man es nicht.
Das Kindergeld hat nicht mit dem Amt zutun. -
Ich habe zwei Zahlungen, am Freitag erhalten. Eines war das Schulgeld.
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Habe heute morgen meine SB angerufen Sie hatte vergessen es anzuweisen.Und es hat mit dem Kindergeld nichts zu tun.Also wer noch nix bekommen hat.Schnell melden biem Amt sonst gibt es nix.
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Nach § 24a i.V.m. § 41 I SGB II besteht ein Rechtsanspruch auf diese jährliche Einmalzahlung.
Ich habe letzten Freitag mit der Rechtshilfeberatung unseres Sozialgericht's telefoniert und dort wurde mir bestätigt, dass dieses sogenannte Schulstarterpaket automatisch von den ARGEN vor Schulbeginn ausgezahlt werden muß und dass es auch keine Einberechnung in die Regelleistung gibt.
Ich habe daher unserer zuständigen ARGE eine umgehende Zahlungsaufforderung geschickt, gleichzeitig die ARGE unter Verzug gesetzt und den Gang zum Sozialgericht avisiert, sollte der ausstehende Betrag nicht innerhalb der nächsten vier Tage bei mir eingehen.
Niemand sollte sich scheuen, denen einen geharnischten Brief zu schicken (mindestens als Einwurf-Einschreiben senden), denn nur der sich Wehrende kommt zu seinem Recht. Die ARGE-"Sachbearbeiter(lach)" sind schließlich angehalten, so wenig wie möglich zu zahlen oder zu genehmigen. -
Zitat
denen einen geharnischten Brief zu schicken
klar auch. nur dass derartige post sehr oberflächlich oder überhaupt nicht gelesen wird. aber hartzer haben ja genug zeit für solche albernheiten.
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@ ImmerNurIch:
Bringt nicht viel.
Allgemein sollte man sich erstmal Gedanken machen, ob der Anspruch da ist.
D. h. schauen, wie alt das Kind ist und welche Schulform besucht wird.
Ggf. nachfragen, warum nichts überwiesen wurde.
Vlt. wurde es vom SB vergessen, vlt. wurde auch keine Schulbescheinigung als Nachweis eingereicht, oder besteht einfach kein Anspruch.@ lacki:
Ich stimm dir heute mal ausnahmsweise zu. -
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