Probleme mit Auszahlungen bei Zuverdienst

  • Wir sind eine 8 köpfige Familie.
    Mein Lebenspartner arbeitete vorm halben Jahr bevor die Firma in Insolvenz gegangen ist 1700€ netto. Das Amt zahlte knapp die Hälfte Miete und ich bekam noch knapp 300€ vom Amt ausgezahlt zusätzlich.


    Jetzt arbeitet mein Lebenspartner bei einer Zeitarbeitsfirma und verdient knappe 900€ netto.
    Jetzt aber habe ich mein weiteres Kind bekommen und schickte ihr alles vom Kindergeld, Erziehungsgeld sowohl auch die Lohnbescheinigung zu .


    Gestern erhielt ich einen Bescheid und sie schrieb folgendes:
    "Aufgrund der Höhe Ihrer voraussichtlichen Einkünfte kann ab 1.09.10 nicht mehr die vollständige Miete von uns überwiesen werden. Wir fordern Sie daher auf, die Kosten der Unterkunft und Heizung ab den 1.09.10 an ihren Vermieter selbst zu überweisen."


    Das verstehe ich jetzt gar net und wenn ich abzüglich der Miete berechne haben wir mit den 150€ Restzahlungen (Schulden beim Amt durch Darlehen) grade mal 49€.


    Wird das Erziehungsgeld nun angerechnet? Denn wenn wir alles berechnen, blieben uns grade mal abzüglich nur der Miete allein 700€ allein zum leben. Mit den Erziehungsgeld.


    ist das rechtens erst auszuzahlen, wenn die gehaltsabrechnung abgegeben wurde? Denn ich habe die Gelhaltsabrechnung am 21.07. abgegeben und haben noch keine Auszahlung erhalten. Vorm halben jahr berechnete die Sachbearbeiterin für 3 Monate und hat auch bissi mehr berechnet, als mein Lebenspartner verdiente und bekamen dann eine Nachzahlung für diese 3-4 Monate. Aber jetzt behält sie es so lange das Geld ein, bis sie es mal geschafft hat, es zu bearbeiten. Es kann doch net sein, das wir am Ende des Monats ohne Geld darstehen.


    Und was ich net kapiere, als mein Mann noch 1700€ netto verdiente, zahlte das amt die hälfte der Meite und jetzt bei 900€ netto sollen wir die Miete selber überweisen.. wo auf dem Bescheid sehe ich denn, wieviel das Amt für die Meite finanziert? Sie überweist grade die Höhe des Mietsgeld, 49€ sind noch was für uns übrigbleibt.


    Lg

  • Hallo melanie80
    Erst einmal, dass Erziehungsgeld ist anrechnungsfrei. Das Kindergeld hingegen nicht und fließt bei der Anspruchsberechnung mit ein.
    Was die ARGE auch nicht darf ist folgendes nämlich eine Anspruchsberechnung auf zu erwartendes Einkommen vornehmen. Einkommen auch zu erwartendes, darf erst in die Berechnung mit einfließen, wenn ihr darüber verfügen könnt. Also dann wenn es auf dem Konto als Guthaben erscheint. Sollte allerdings hierbei eine Überzahlung bestehen, müsst ihr das Geld zurückzahlen.
    Da sich der Bescheid ja auf den Zeitraum ab 01.09.2010 bezieht bleibt Dir noch genügend Zeit Deine Frage mit der ARGE abzuklären nämlich z.B. wieso ihr mit weniger Nettoeinkommen des Ehemannes (900 €) weniger Leistungsanspruch haben sollt als mit dem vorherigen höheren (1700 €). Am besten das ganze Vorort persönlich versuchen zu klären, da ein schriftlicher Widerspruch eine lange Zeit bis zur Bearbeitung in Anspruch nehmen kann, welche ihr vermutlich nicht habet.