Ich habe einen 20 Stunden Arbeitsvertrag,mein Mann verdient monatlich 200,00.Wir bekommen ergänzende Leistungen,düfen wir in eine teurere Wohnung umziehen?
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warum wollt ihr denn in eine teurere wohnung umziehen?
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Ich habe einen 20 Stunden Arbeitsvertrag,mein Mann verdient monatlich 200,00.Wir bekommen ergänzende Leistungen,düfen wir in eine teurere Wohnung umziehen?
Um die ARGE von der Notwendigkeit zu überzeugen, müsste schon ein sehr gewichtiger Grund vorliegen. Ihr könnt natürlich auch ohne Zustimmung umziehen aber dann nicht damit rechnen, dass die höheren Kosten welche vermutlich entstehen übernommen werden.
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ich hab mal ne frage .... ich habe nen antrag gestellt wegen umziehen da ich 2 kinder habe und der kleine soll sein eigenes bekommen er ist zwar erst 7 monate. jetzt hab ich ne ablehnung bekommen mit der begründung es ist genug platz . das heißt ich soll doch in der stube schlafen . das geht ja mal garnicht . ich weiß das mir 70 qm zustehen nur wieso die ablehnung??????
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Hallo manu_31
Erst einmal ist es sehr ungünstig wenn Du Deine Frage im Antwortblock einer anderen Frage stellst. Mache bei Bedarf einen eigenen Thread auf und Du wirst auch Antworten bekommen.
Leider ist es so, dass in Deutschland nirgendwo festgeschrieben ist, ob und ab wann einem Kind ein eigener Raum sprich Kinderzimmer zur Verfügung stehen soll oder muss. Auch im SGB II wird hierauf nicht eingegangen. Entscheidend ist hier nur die Quadratmeter Wohnfläche welche in Abhängigkeit der Personenzahl der BG und des örtlichen Mietspiegels mit der gültigen Mietstufe zur Berechnung der „Angemessenheit“ herangezogen wird.
Auch Experten sind sich bei der Kinderzimmerfrage nicht einig. Die einen plädieren dafür, ein Kind sollte so früh wie möglich ein eigenes Zimmer haben andere sagen wieder mit der Einschulung sollte dem Kind eine Rückzugsmöglichkeit zu Verfügung stehen. Dies muss aber nicht unabdingbar ein eigenes Zimmer sein sondern kann sich auch auf eine ruhige Ecke z.B. im Wohnzimmer beziehen. Wieder andere sind der Meinung kleine Kinder speziell Babys gehören in das elterliche Schlafzimmer.Du siehst es scheint so gut wie Aussichtslos eine Umzugsgenehmigung mit der Begründung zu erlangen, Dein Kind solle sein eigenes Zimmer haben. Insofern ist die Absage der ARGE wohl auch Rechtens.
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