Leistungen nach SGBXII

  • Wenn eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit vorliegt, können Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit nach SGB XII beantragt werden. Wie hierbei Dein Vermögen eingesetzt bzw. dieses verwertet werden muss findest Du im § 90 SGB XII. ff.


    -Grundsätzlich liegt das Schonvermögen bei 2600.-
    Anrechnung von verwertbarem Vermögen wie bei SGBII (Rückkauf von Bausparverträge, Lebenversicherung........).
    Lebensversicherungen können als geschützes Vermögen betrachtet werden wenn diese als Alterversorgung dienen und abgeschlossen wurden weil eine Rentenversicherungspflicht nicht bestanden hat.