Minijob .. oder Zuweisung in eine Maßnahme????

  • Hallo erstmal ...
    .. weiß im Moment nicht mehr weiter.
    Habe bis vor kurzem noch 'ne 1,10€ Tätigkeit gehabt, was leider nicht mehr verlängert wurde.
    Nun hat mir das Arbeitsamt eine "Zuweisung in eine Maßnahme zur Aktievierung &
    beruflichen EIngliederung" zugeschickt, was ich am 02.08.2010 antreten soll. Ich habe nichts gegen eine
    Arbeitstelle einzuwenden, aber ich sehe es nicht ein, das ich für die alles kostenlos machen soll.
    Praktikum ist mit eingeschlossen. Nu mein Anliegen .... ich habe mich wegen einem Minijob umgesehen..
    und könnte ab 02.08.2010 auf 400€ Basis etwas dazuverdienen. Habe es heute dem Amt gemeldet..
    um evt. die Maßnahme nicht antreten zu müssen. Leider sagte man mir das es kein wichtiger Grund ist..
    Maßnahme geht vor. Oder ich würde nen Job der sozialversicherungspflichtig ist angehen.
    Also ich verstehe das alles nicht mehr ... weiß nicht was ich machen soll?? Nu habe ich
    ne etwas größere Summe an die Stadtwerke zu begleichen .. und das wäre mit diesem
    Job ne dufte Angelegenheit. Aber nu machen die mir nen Strich durch die Rechnung ...
    könnt ihr mir vielleicht nen guten Tipp geben?? Kann doch alles nicht richtig sein?? Nu ist man bemüht
    was zu tun... und dann sowas .. tztzteeee
    Bin ratlos .. und freue mich riesig dolle über ne Antwort ...

  • was dein sachbearbeiter sagt ist quatsch von wegen masnahme geht vor du hast die plicht dich dadrum zu kümmern das deine ALG II leistungen ganz oder teilweise wegfallen


    § 1 Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende
    (1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung
    von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer
    Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt
    unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.
    Sie soll erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer
    Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht
    auf andere Weise bestreiten können. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als
    durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere
    darauf auszurichten, dass
    1. durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer
    der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird


    dein SB hat wohl deine Quote für diesen monat noch nicht erreicht oder was