Sperrzeit und was sonst?

  • Habe schon in einem anderen Themenblock geschrieben, aber es passt auch hier her:


    Hallo,


    ich hoffe, Ihr könnt mir wenigstens einige meiner drängenden Fragen beantworten:


    Ich habe zwei Kinder, für die ich keinen Unterhalt bekomme. Bisher habe ich gearbeitet (30 h pro Woche).


    Im Mai bin ich mit Sack und Pack zu meinem Freund gezogen und habe ALLES, was ich noch irgendwie gespart hatte o.ä. in den Umzug gesteckt (ok, war auch nicht viel).


    Nun ist es so, dass es nicht funktioniert (warum, möchte ich hier nicht erläutern, das würde das Forum sprengen) und er mich, nachdem ich nun eine Woche bei meiner Familie war, um nachzudenken, gebeten hat, auszuziehen ...


    Ich bin sowieso krank geschrieben seit dem letzten großen Streit, weil die Nerven mit mir durchgingen und mein Arzt mir "Zeit" verordnet hat, um zur Ruhe zu kommen und zu sehen, wie es weitergeht.


    Ich gehe davon aus, dass mein neuer Arbeitgeber mich kündigt, wenn ich nun gleich zu Beginn eine solch lange Krankmeldung einreiche.
    Falls nicht und ich selbst kündige, werde ich doch gesperrt oder kann so etwas "als Kündigung aus wichtigem Grund" gelten?
    Und falls ich kein ALG I bekomme in der dreimonatigen Sperrzeit, habe ich dann für die Sperrzeit Anrecht auf ALGII oder Grundsicherung? Von irgendetwas muss ich doch leben mit den Kindern ...


    Mir macht das so Angst, dass ich vielleicht drei Monate lang da stehe und wirklich GAR KEIN GELD mehr bekomme ... Aber dort bleiben und weiter zur Arbeit gehen, das halte ich nervlich nicht aus ...


    Ich habe immer gearbeitet, auch nach den Geburten der Kinder, habe NIE Leistungen beantragt oder bekommen, aber nun merke ich, dass ich nach diesem herben Rückschlag doch mal zwei - drei Monate "Pause" brauche, um mir und den Kindern in Ruhe ein neues Zuhause und für mich einen neuen Job zu suchen.
    Habe auch Probleme in der Erziehung mit den Kindern, die hat das alles auch sehr mitgenommen (Trennung vom Vater, Krebserkrankung der Großeltern, Umzug in eine neue Umgebung, jetzt vielleicht leider wieder zurück ...) und ich selbst für mich möchte auch zumindest mit einer Psychotherapie beginnen, die Überweisung vom Hausarzt habe ich schon, bevor ich mich wieder "in die Arbeit stürze". Ich bin sicher, dass ich wieder Arbeit finde, denn ich habe bis jetzt immer etwas gefunden ... Aber ich brauche eben diese Auszeit, sonst klappe ich zusammen. Ich spüre das ...


    Ach so, wichtig ist vielleicht noch, dass ich unbedingt wieder zurück in meine Heimat will mit den Kindern, weil hier meine Familie ist, die mich auch unterstützen kann. Daher kann ich den aktuellen Job auf keinen Fall weitermachen.


    Könnt Ihr mir antworten? Vielen Dank ... Ich hoffe, ich konnte trotz Verwirrung in Herz und Kopf vernünftig erklären, worum es mir geht ....

  • Erst einmal sehe ich keinen Grund für Deinen Arbeitgeber, Dich sofort zu kündigen. Zwar ist es ihm grundsätzliche möglich wegen Krankheit zu kündigen aber daran sind für ihn auch strenge Vorgaben geknüpft. Hast Du denn vor deiner Krankschreibung ohne weitere Unterbrechung für mind. 4 Wochen in dem Betrieb gearbeitet?
    Vorgaben für Deinen Chef bei krankheitsb. Kündigung
    1. Negative Zukunftsprognose: Ein alkoholabhängiger Mitarbeiter beispielsweise hat eine negative Prognose, wenn seine Arbeitsleistung in der Vergangenheit sehr zu wünschen übrig ließ und der Zustand zukünftig keine Besserung verspricht.


    2. Unzumutbare betriebliche oder wirtschaftliche Belastungen oder Störung der betrieblichen Arbeitsabläufe: Ist ein Arbeitnehmer mehr als sechs Wochen im Jahr krank und verursacht dadurch immer wieder außergewöhnlich hohe Lohnfortzahlungskosten, kann dies zum Kündigungsgrund werden.


    3. Interessenabwägung: Der Arbeitgeber muss abwägen, ob die Folgen für das Unternehmen (zum Beispiel der wirtschaftliche Schaden) so belastend sind, dass dem Mitarbeiter gekündigt werden kann, obwohl er in der Vergangenheit zuverlässig war und erst jetzt durch negative Umstände auffällt.


    Auch bestünde aus Deiner Sicht überhaupt keine Veranlassung selbst zu kündigen und eine drohende Sperrzeit in Kauf zu nehmen. Warte doch erst einmal ab wie sich die Dinge entwickeln. Man kann nicht bereits im Vorfeld bevor die Ereignisse auftreten reagieren. Werde erst einmal gesund und nehme gegebenenfalls die Möglichkeit der beabsichtigten Psychotherapie war. Übrigens es ist nach meinem Kenntnisstand ein Bezug von ALG II aus einer Krankheit heraus nicht möglich. In erster Linie ist erst einmal Dein Arbeitgeber mit Lohnfortzahlung gefragt und in zweiter Linie und über die 6 Wochen hinaus die Krankenkasse bis zu 72 Wochen. Erst nach 72 Wochen wirst Du von der Krankenkasse ausgesteuert. Sollte die Krankheit über diese 72 Wochen hinaus fortdauern, wird Dir nahe gelegt werden, die EU Rente über Deinen Renten Versicherer zu beantragen. Du schreibst weiter, dass Du für Deine beiden Kinder keinen Unterhalt bekommst. Wieso nicht? Kann oder will der Kindesvater nicht zahlen? Wurde von Dir beim Jugendamt der Unterhaltsvorschuss beantragt?