Sehr geehrte Damen und Herren, Forum,
ich hätte da mal eine Frage, das ALG I betreffend.
Also! Eine Person hat vor kurzer Zeit einen BBW-Berufsabschluß gemacht. Diese Person bekam die Ausbildungsvergütung über das BBW ausbezahlt, der als Ausbildungsbetrieb fungierte. Da sich jedoch das BBW das Geld wieder von der Agentur für Arbeit zurückholte, wurden keine Renten- und KK-Beiträge abgezogen. Ich nehme an, die ganze Angelegenheit lief unter dem Stichwort "Weiterbildung über ein Sonderprogramm des Arbeitsamtes". Dabei ging es um 325,--Euro, die zur Auszahlung kamen. Also sehe ich diese 325,--Euro als einen Netto-Betrag an.
Nach Beendigung dieser Ausbildung wurde diese Person arbeitslos und beantragte logischerweise das ALG I. Und siehe da! Plötzlich wurde aus den beitragsfreien 325,--Euro ein Bruttobetrag und diese Person bekommt statt 195,--Euro nur noch 150,--Euro ALG I.
Ist das korrekt oder findet hier mal wieder eine dieser unseligen Abzocke statt?
Grüße an das Forum
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