Nach Umzug trennung muß ich aus der Wohnung raus

  • Hallo
    Ich hab da mal ne Frage.
    Das Jobcenter hat mich aufgefordert mir einen Wohnraum zu suchen der günstiger ist.
    Da für 3 Personen nur 542€ übernommen werden
    Das hab ich auch gemacht und bin Umgezogen nu haben wir uns aber getrennt.Und ich würde mit meiner Tochter gerne da wohnen bleiben.
    Nu ist meine Frage kann das Jobcenter verlangen das ich nochmal Umziehen muß.
    Obwohl ich gerade erst da eingezogen bin und es auch mit einigen Kosten verbunden war.
    Vielleicht hat jemand ähnliches erlebt und kann meine Frage beantworten.
    Besten Dank im vorraus.

  • Leider sagt das Gesetz nichts darüber aus wie oft und in welchem Zeitraum Dich die ARGE auffordern kann zum Zwecke der Kostensenkung umzuziehen. Sicher ist nur, dass nach der Aufforderung, Dir eine andere Wohnung zu suchen noch bis zu 6 Monaten die tatsächlichen Kosten übernommen werden. Danach bekämst Du nur noch die „angemessenen“ Kosten gezahlt und den Rest müsstest Du aus den Regelleistungen selbst bezahlen.


    Wenn ich das richtig verstehe, seid ihr zu dritt in die Wohnung eingezogen und wohnt jetzt nur noch zu zweit da. In dem Fall haben sich die Bedingungen der Verhältnismäßigkeit geändert und die Aufforderung durch die ARGE ist wohl Rechtens.

  • Ich denke mal, wenn die jetzige Wohnung nicht "angemessen" für 2 Personen ist,, wirst Du wieder aufgefordert werden, die Kosten zu senken, selber Aufzulegen oder umziehen.