Nach "FreiwilligenJahr" zurueck nach Deutschland

  • Moin zusammen,


    ich habe direkt nach dem Studium ein Jahr als "Freiwilliger" fuer das Weltwaertsprogram des BMZ in Bangkok gearbeitet. Jetzt ist das Jahr bald vorbei und ich muss zureuck nach Deutschland. Ich bewerbe mich schon seit einem Monat, um nahtlos weiter arbeiten zu koennen, aber bis jetzt hab ich keine stelle finden koennen. ich bin 29 jahre alt. hier meine fragen:
    ich habe in duisburg studiert und war da auch waehrend meines studiums gemeldet. fuer das eine jahr war ich aus deutschalnd abgemeldet. welches amt ist jetzt fuer mich zustaendig? muss ich wieder nach duisburg oder kann ich mir eine stadt aussuchen.
    bei meinen eltern kann ich max. 2 wochen unterkommen, daher muss ich mir direkt eine neue wohnung suchen und die grundsicherung fuer arbeitssuchende beantragen, sollte ich bis zu miener rueckkehr keine arbeit gefunden haben.


    Vielen dank im vorraus
    Henning

  • Da kannst auch als künftiger ALG II Empfänger Deinen Wohnsitz in Deutschland frei wählen (noch frei wählen).
    Hattest Dur vor Deinem Weggang aus Deutschland noch keine eigene Wohnung, vergiss nicht die Erstausstattung zu beantragen.

  • moin, spitze. danke fur die super schnelle antwort!!
    ich hab als letztes in nem studi wohnheim gewohnt und mich dann als ich nach thailand bin abgemeldet. was ist denn eine erstausstattung?? kennst du die fristen, bei denen man sich beim amt melden muss, damit dat fluessig laeuft?
    hab auch ne e-mail ans amt geschrieben mit allen meinen fragen, aber da ist seit 3 wochen nix gekommen... kennt man ja. da muessen einem erst privat-menschen die infos geben.
    also vielen dank nochmals!!
    henning

  • Erst einmal wegen der Mail an das Amt. Habe schon viele Mails an die ARGE geschickt ohne auch jemals eine Antwort erhalten zu haben.


    Nun zu Deiner Frage mit der Erstausstattung . Wenn Du Leistungsberechtigt nach dem SGB II bist, dann steht Dir beim Bezug einer eigenen ersten Wohnung nach § 23(3) SGB II eine Grundausstattung für diese Wohnung zu. Möbel, Haushaltsgeräte und selbst Kleidung kann zur Erstausstattung gehören. Was diese Ausstattung umfasst, kannst Du ganz einfach mal googeln auch im Gesetzestext.


    ---ganz wichtig ist es gibt bei der ARGE alles nur auf Antrag. Kein Antrag keine Leistungen---


    Deine Frage mit den Fristen ist schon schwieriger zu beantworten. Leute welche vor Ort wohnen und die ARGE persönlich aufsuchen können warten in der Regel ein viertel Jahr von der Beantragung bis zum Erhalt des Bewilligungsschreibens. Erschwerend kommt bei Dir ja noch hinzu, dass Du noch gar nicht weißt wo Du nach der Rückkehr Deinen Wohnsitz nehmen wirst.


    Für Dich ist jetzt erst einmal vorrangig die Wohnungssuche zu forcieren damit Du weißt, welche ARGE für Dich zuständig ist. Vielleicht kann Dich deine Familie in Deutschland ja dabei unterstützen. Solltest Du vorübergehend bei Deinen Eltern unterkommen können, dann fülle die Anträge für ALG II aus und schicke diese erst einmal an die ARGE vom Wohnort Deiner Eltern. Natürlich mit Erklärungsschreiben. Ich würde vielleicht auch nicht mitteilen, dass ich erst einmal nur vorübergehend da wohnen werde. (bei den Eltern)


    Die Anträge findest Du hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html


    Wenn Du z.B. bereits für August Leistungen benötigst, muss Deine Meldung, egal ob persönlich, schriftlich oder telefonisch bis spätestens 31.August bei der ARGE vorliegen um noch einen Leistungsanspruch für den August zu haben.