Beste Lösung

  • Hallo


    ich hab folgendes Problem, ich (31) beziehe Alg2. Nun bin ich von meinem Partner schwanger und meine Wohnung wird schon bald zu klein sein.



    Aber wie nun weiter, wir sind noch nicht sehr lange zusammen und haben bisher immer getrennt gewirtschaftet, er hat seine eigene Wohnung.
    In Zukunft wollen wir am liebsten natürlich zusammen wohnen, er hat einen festen Job und auch nichts dagegen zu einem Teil für mich aufzukommen.
    Nun die Schwierigkeit auf dem Papier besitzt er ein Haus, allerding haben seine Eltern das Nutzungsrecht auf Lebenszeit, sie wohnen dort und kommen für alle anfallenden Kosten rund ums Haus auf. Mein Freund bekommt von ihnen kein Geld und gibt ihnen kein Geld.


    Können wir trotzdem in eine gemeinsame Mietwohnung ziehen oder muss ich allein einziehen?


    Vieloen Dank
    Liebe Grüsse Doreen

  • Moin moin,
    natürlich könnt Ihr zusammenziehen. Allerdings wird das vom Amt als eheähnliche Gemeinschaft angesehen und Deine Bezügen werden entsprechend des Einkommmens Deines Partners gekürzt/ gestrichen. Ich weiß ja nicht wann der Entbindungstermin ist, aber vieleicht noch VOR dem geplanten Sparpaket. Damit steht Dir Elterngeld zu und die 184 Euro Kindergeld. Letzteres wird Dir vom Hartz IV eh`abgezogen. Da Ihr nicht verheiratet seit und Dein Freund über eigenes Einkommen verfügt, spielt das Haus keine Rolle in Bezug auf verwertbaren Vermögen. Solltet Ihr heiraten wäre es sinnvoll vorher einen Ehevertrag zu machen ( Notar ) , um im Falle einer Trennung auf der sicheren Seite zu stehen. Hinzu kommt noch, dass Dein Freund Dir und dem Kind Unterhaltspflichtig ist, auch das wirkt sich auf ARGE Bezüge aus. Beispiel : 359,00 € Regelsatz + 42,67 Mehrbedarf
    Unterhalt Kind : 276,00 €
    Kindergeld : 184,00€
    Kindseinkommen : 460,00 €
    ergiebt - 59,00 € Zuzüglich kosten für Unterkunft und Heizung ( Mietspiegel ? ) , die durch 3 Personen geteilt werden.
    Z.B.: 500,00 € Kaltmiete + 150 Nbk. = 650,00 Warm + 100,00 € Hzg = 750,00 : 3 = 250,00 € / Pers x 2 = 500,00 € abzüglich 59,00 Überschuß = 441,00 Auszahlungsbetrag.
    In den meisten Fällen wird das Geld direkt an den Vermieter überwiesen, Also bekommst Du selbst kein Geld mehr von der ARGE.

  • Ich weis nicht ob dies möglich ist. Aber wenn ihr zusammen zieht versucht doch dieses Jahr auf Probe, noch ist das Baby ja nciht da. Wäre auf jeden Fall einen Versuch wert, wenn ihr noch nicht so lange zusammen seit.


    MamaElke
    Ich habe ne Frage zu deinem Beispiel: Wieso Unterhalt Kind 276€, die beiden wollen doch zusammen ziehen; da muß er nicht zahlen. Oder habe ich da in dem Bsp. was falsch verstanden?! Im Mietspiegel bzw. für den Bedarf (bei Wohnungswechsel) zählt das Baby unter einem Jahr noch nicht als eigene Person mit. Alos leider nur Wohnung für 1 oder 2 Erwachsene / Personen.

  • @ bineNRW
    die 276 € beziehen sich auf kindesunterhalt für kinder unter 7 jahren, zudem der kindsvater verpflichtet ist. die beispielsrechnung ist natürlich zukunfstorientiert, da ich davon ausgegangen bin, dass die beiden sich nicht gleich wieder trennen wollen. desweiteren sollten die 2 sich überlegen, ob hartzIV überhaupt sinnvoll ist, oder es besser wäre auf wohngeld zu gehen, damit können sie sich jetzt schon eine 3 zimmerwohnung leisten. der freund verfügt ja über einkommen und kann als hauptmieter selbst entscheiden.