angemessenes KFZ von 7500 € mal 2

  • Hallo,


    wir sind selbständig und haben eine GbR mit 50% Gewinnverteilung und möchten uns per Darlehen ein KFZ zu 15.000 € kaufen, da wir ein größeres für den Transport benötigen.


    Kann man nun die angemessenen 7500 € pro Person verdoppeln und für die Finanzierung eines KFZs nutzen?


    Habt Ihr da mal was gehört?


    Vielen Dank


    Gert

  • Hallo Gert63
    Ich kann mit Deiner Frage leider nicht viel anfangen. Ihr habt eine GPR und seid aber trotzdem im Leistungsbezug? Wenn ja klingt das mit der Verdoppelung ziemlich unlogisch für mich. Wenn ich dann noch zwei Kinder in der BG habe könnte ich mir dann einen BMW leisten indem das ganze vervierfache?

  • ne die Fage hast du falsch verstanden ...



    Wir haben keine Bedarfsgemeinschaft und das Auto gehört dann jedem zu 50 %. Was auf jeden Fall geht, ist das jeder ein Auto zu 7500 € haben könnte. Die Frage ist nur, ob man die zusammenlegen kann.

  • Nach meinem Wissen gibt es eine Grenze für die Angemessenheit eines Fahrzeugs nur für Leistungsbezieher nach dem SGB II. Hier wurde die Grenze von bisher 5000 € auf 7500 € angehoben.
    Oder seid ihr aus dem Leistungsbezug heraus in die Selbstständigkeit gegangen und wollt nun die Fördermöglichkeiten ausschöpfen. Denn für Gesellschaften bürgerlichen Rechts ist mir von irgendwelchen Angemessenheitsgrenzen nichts bekannt.