Noch ein Frage.
Wie verhält es sich mit einem Guthaben von Betriebskosten aus dem Jahr, wo kein Leistungsbezug bestand? Wird dieses Guthaben auch komplett verrechnet??? Normalerweise ist dies doch kein Gewinn bzw. Schenkung. Stromguthaben werden doch auch nicht angerechnet?
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Es ist wichtig, wann du das Guthaben ausgezahlt bekommst. Erhälst du es während des Hilfebezuges, dann wird es auch angerechnet.
Umgekehrt bekommt man auch eine Nachzahlung übernommen, wenn man die Abrechnung im Hilfebezug erhalten hat, aber die Abrechnung für einen Zeitraum vor dem Hilfebezug ist.
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