Hallo, ich bilde mit meinen Vater und meinen 3 Geschwistern eine Bedarsgemeinschaft.
Jetzt ist die Situation, dass ich eine Berufsausbildung anfange und 700 brutto verdiene, eine Bekante von uns hat mir erlaubt ,dass ich kostengünstig in ihrer 2. Wohnung leben kann, also würde ich aus der Bedarsgemeinschaft ausziehen und selber mein Lebensunterhalt bestreiten. Jetzt hat mir jemand gesagt , dass ich nicht so einfach ausziehen kann denn , dass Jobcenter schreibt jeden der Ausziehen will aus der Bedarsgemeinschaft eine Summe vor die der jenige verdienen muss, und wenn i´ch nicht so viel verdiene obwohl ich mein Lebensunterhalt selber bestreiten kann, würde mir, dass Jobcenter den Auszug verwähren.
Könnt íhr mir vielleicht weiter helfen, ich bin total verzweifelt.
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Ist mir neu, dass die ARGE einem vorschreibt wieviel man verdienen muss um ausziehen zu können. Richtig ist, dass Du ausziehen kannst wenn der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestritten werden kann. Auch kann Dir Dein Vater nach dem Auszug das Kindergeld zugestehen. Bei ihm darf es dann nicht mehr als Einkommen bei seiner Leistungsberechnung mit herangezogen werden. Mit Deiner Ausbildungsvergütung würdest Du vermutlich sowieso aus der BG Deines Vaters herausfallen. Ihr würdet dann lediglich noch eine Haushaltsgemeinschaft bilden.
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Danke schon mal für die Antwort, und wenn ich ausziehen würde, würde ich dann immer noch eine Hasugemeinschaft bilden ?
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Danke schon mal für die Antwort, und wenn ich ausziehen würde, würde ich dann immer noch eine Hasugemeinschaft bilden ?
- NEIN - Du hast dann mit der BG Deines Vaters und der ARGE nichts mehr zu schicken.
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hallo
werde im oktober 19, habe dieses jahr abitur gemacht und habe zur zeit zwei aushilfsjobs auf 400-euro basis
ich möchte unbedingt von zu hause ausziehen, aber mein arbeitsvermittler meinte schon zu mir, dass er mir wenig chancen gibt, dass das amt meine wohnung bezahlt, wenn ich die ihm genannten gründe angebe
angeblich sind sie nich schwerwiegend genug sind
nun könnte ich mir aber ab 30.9. die wohnung und alles selber finanzieren ohne zuschüsse
meine frage: darf ich das so ohne weiteres ohne das meiner mutter leistungen gekürzt werden? und kann ich dann trotzdem nächstes jahr bafög beantragen, wenn ich studieren gehen will?danke im voraus
liebe grüße
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sicher kannst du ausziehen, wernn du keine leistungen von der arge bekommst.
wenn du ausziehst, wird bei deiner mutter ganz sicher neu berechnet. die verhältnisse in der bedarfsgemeinschaft ändern sich ja dann.
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