habe ich als Langzeitpraktikant Anspruch auf Hartz 4?

  • Hallo,


    ich bin neu hier und habe eine große Frage. Habe ich als Langzeitpraktikant Anspruch auf Hartz 4?



    Mit 16 Jahren zog ich von Zuhause in eine Wohngemeinschaft um näher an meiner Schule Leben zu können.
    Nach meinem Erfolgreichen Fachhochschulabschluss wollte ich ein Jahrespraktikum abschließen um Studieren gehen zu dürfen. Die Praktikumsstelle fand ich schnell und konnte nahtlos von Schulzeit in Praktikumszeit übergehen. Als Schüler bekam ich Bafög, doch was als Praktikant? Ich rief beim Arbeitsamt an und versuchte meine Lage zu erklären. Doch was ich zu hören bekam war: " Da sie ja ein Praktikum haben können wir sie leider nicht vermitteln und somit sind wir nicht für sie zuständig." Als ich an diversen Bafög stellen nachfragte sagten die nur: "Kommen sie wieder wenn sie an der Fachhochschule eingeschrieben sind."


    Als Praktikant bekomme ich gerade mal 200 Euro. Ich habe Wohngeld beantragt und auch bekommen, ganze 50 Euro im Monat.... hinzu kommt Kindergeld und einen sehr kleinen Unterhalt von 70 Euro. Hin und wieder muss ich am Wochenende noch Arbeiten um das Minus auf dem Konto weg zu bekommen.
    Mittlerweile bin ich 20 Jahre alt und habe schon 8 Monate des Praktikums Überlebt und bin auch nur gerade so über die Runden gekommen. Ich bin mit einer guten Freundin zusammen in eine 40 Quadratmeter kleine Wohnung gezogen.


    In 4 Monaten ist mein Praktikum zu Ende und bis ich an einer Fachhochschule angenommen werde wird nochmal eine Zeit vergehen. Ich möchte aber direkt nach dem Praktikum in die Nähe der Fachhochschule in eine Wohnung mit etwas mehr Platz ziehen, aber die Frage ist wie soll ich das schaffen ohne jegliches Geld?


    Also nochmal die Frage, könnt ihr mir sagen ob mir irgendeine Unterstützung zusteht?


    Vielen Dank und Grüße
    Adam

  • Leider haben beide Recht sowohl die ARGE/Arbeitsamt als auch das Bafög-Amt. Obwohl Du nicht mehr bei den Eltern wohnst, haben diese da Du ja zielstrebig auf eine Berufsausbildung hinarbeitest lt.BGB die Pflicht Dir Unterhalt zu gewähren. Stündest Du in einem Pflichtpraktikum, hättest Du Anspruch auf Bafög. Da es sich bei Deinem Praktikum aber um ein sogenanntes freiwilliges Praktikum handelt steht Dir diese Möglichkeit nicht zur Verfügung.

  • Nuja das was ich mache ist ein gelenktes Praktikum was ich benötige um den Praktischen Teil meines Fachabiturs zu erlangen. Unterhalt fände ich ja gut aber mein Vater ist mit seiner 1 Mann Firma kurz vor dem aus und meine Mutter (Getrennte Eltern) Arbeitet halbtags und ist froh das sie selber gerade so über die Runden kommt. Woher sollten die das Geld nehmen und mich noch auszuhalten? Müsste es nicht irgendeine Lösung für mich geben?

  • Nuja das was ich mache ist ein gelenktes Praktikum was ich benötige um den Praktischen Teil meines Fachabiturs zu erlangen. Unterhalt fände ich ja gut aber mein Vater ist mit seiner 1 Mann Firma kurz vor dem aus und meine Mutter (Getrennte Eltern) Arbeitet halbtags und ist froh das sie selber gerade so über die Runden kommt. Woher sollten die das Geld nehmen und mich noch auszuhalten? Müsste es nicht irgendeine Lösung für mich geben?


    Sehe wirklich keine Möglichkeit für Dich die Pflichtpraktika fallen auch nicht in die Kategorie "Leistungsberechtigt".
    Die einzigste Möglichkeit gibt es vielleicht noch im Bezug auf Bafög, da es sich bei dem Praktikum um ein soganntes "zielstrebiges" Praktikum handelt. Wird aber in jedem Bundesland verschieden gehändelt.
    Vielleicht hat ja noch jemand anderes im Forum eine Idee.